Aktuelles Urteil: So senken Sie Ihre Kosten bei 400-Euro-Jobs

Seit dem 1.7.2006 zahlen Sie für Ihre 400-Euro-Jobs mehr Geld. Die monatliche Abgabenpauschale ist von 25 auf 30 Prozent gestiegen. Können Sie sich die darin enthaltene pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent wieder von Ihrem Minijobber zurückholen und so die Kosten auf 28 Prozent senken? Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1.2.2006 (Az. 5 AZR 628/04) gibt die Antwort.
Der Fall: Eine Reinigungskraft arbeitete als geringfügig Beschäftigte und erhielt laut Vertrag einen monatlichen Bruttolohn unterhalb der 400-Euro-Grenze. Ihr Arbeitgeber versteuerte den Lohn pauschal mit 2 Prozent und zog den Betrag vom ihrem Entgelt ab. Damit war die Reinigungskraft nicht einverstanden.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage der Beschäftigten ab
Ist im Arbeitsvertrag ein Bruttolohn vereinbart, muss der Arbeitnehmer die Lohnsteuer tragen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung mit pauschaler Lohnsteuer. Nur wenn eindeutig ein Nettolohn vereinbart ist, trägt der Arbeitgeber die Lohnsteuer.

So holen Sie sich die Lohnsteuer zurück
Prüfen Sie die Verträge Ihrer 400-Euro-Jobs. Ist dort eindeutig ein Nettolohn vereinbart (z. B. "… erhält der Beschäftigte 400 Euro am Monatsende ausgezahlt …" oder "… wird ein Nettolohn von 400 Euro monatlich vereinbart …"), haben Sie schlechte Karten. Der einzige Weg ist dann eine Vertragsänderung, mit der Ihr Mitarbeiter einverstanden sein muss. Gibt es keine eindeutige Formulierung, gehen Sie nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von einer Bruttovergütung aus. Führen Sie die monatliche Abgabenpauschale von 30 Prozent ab und behalten Sie vom Monatsentgelt Ihres 400-Euro-Minijobbers 2 Prozent ein.

Wie Sie bei neuen Vertragsabschlüssen vorgehen
Sorgen Sie hier von vornherein bei Ihren 400-Euro-Jobs für Klarstellung und Rechtssicherheit:

  1. Fassen Sie die Arbeitsverträge schriftlich ab.
  2. Vereinbaren Sie ausdrücklich eine Bruttovergütung.
    Formulierungsbeispiele: Bei Abrechnung nach Monatspauschale: "Der Arbeitnehmer erhält monatlich eine Vergütung bis 400 Euro brutto." Bei Abrechnung nach Stunden: "Der Arbeitnehmer erhält einen Brutto-Stundenlohn von 10 Euro. Die monatliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden begrenzt."
  3. Weisen Sie im Vertrag darauf hin, dass Sie die 2 Euro Lohnsteuer abziehen. Formulierungsbeispiel: "Die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 Prozent der Vergütung trägt im Innenverhältnis der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält den Betrag vom monatlichen Entgelt ein."