von Fred Schübbe, veröffentlicht in Personalplanung / -controlling
Besonders im Hinblick auf den demographischen Wandel muss dafür gesorgt werden, dass Arbeitnehmer mit einer geringen Qualifikation oder höherem Lebensalter weiter als gut einsetzbare Kräfte zur Verfügung stehen. Dies funktioniert nur, wenn auch in diesem Personensegment Weiterbildung selbstverständlich wird. In Erkenntnis dessen fördert die Arbeitsagentur die Weiterbildung durch Lohnkostenzuschüsse.
Unter dem Namen WeGebAU fördert die Arbeitsagentur seit 2006 die Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer. Dabei können betroffene Arbeitnehmer Zuschüsse zu Lehrgangskosten erhalten und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Erstattung für das Entgelt und die Sozialversicherungsabgaben während der Lehrgangsdauer ihres Arbeitnehmers zu erhalten.
Voraussetzungen für die Förderung der Weiterbildung durch Lohnkostenzuschuss
Wenn Sie als Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildung ihrer geringqualifizierten Mitarbeiter erhalten wollen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Abhängig davon, ob die Weiterbildung intern oder extern stattfindet, beträgt der Lohnkostenzuschuss bis zu 100% und wird auf Grundlage des §235 SGB III gezahlt.
Die Förderung der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer (45+) wird nicht durch Lohnkostenzuschüsse, sondern ausschließlich durch die Übernahme von Lehrgangskosten und ggf. Fahrtkosten geregelt. Hier gelten darüber hinaus zusätzliche Beschränkungen hinsichtlich der Unternehmensgröße.
Detailliertere Informationen, wie Sie im Unternehmen die Weiterbildung dieser Mitarbeitergruppen fördern können, erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
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