Mit Outplacement Personalkosten sparen

Denkt man im Rahmen von Personalabbauprozessen über den Einsatz von Outplacement-Maßnahmen nach, fallen einem zunächst die damit verbundenen Kosten ein. Entscheiden sich Unternehmen dennoch dafür, dann meist, weil man den Trennungsprozess fair gestalten oder den Sozialpartnern den Abschluß eines Sozialplanes erleichtern will. Mit Outplacement lassen sich jedoch auch Kosten sparen.

Im Rahmen von Outplacementmaßnahmen werden einzelne Mitarbeiter (Einzeloutplacement) oder ganze Mitarbeitergruppen (Gruppenoutplacement) im Trennungsprozess begleitet und auf eine neue Tätigkeit außerhalb des Unternehmens vorbereitet. Speziell ausgebildete Berater holen den Betroffenen in seiner meist persönlich schwierigen Lebenssituation ab und sondieren die Möglichkeiten der beruflichen Neuorientierung.

Outplacement vermeidet in diesem Zusammenhang direkte und indirekte Personalkosten

  • Durch Outplacement wird eine einvernehmliche Trennung ermöglicht, bei der langwierige und kostenintensive Verfahren und ggf. Gerichtsprozesse vermieden werden.
  • Die Zeit für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes wird durch den Einsatz eines Outplacement-Beraters verkürzt, so dass sich ggf. die (bezahlte) Restlaufzeit des alten Arbeitsvertrages verringert.
  • Die Personalabteilung wird im Trennungsverfahren durch den Outplacement-Berater entlastet, da dieser Gespräche übernimmt, die sonst der Personalreferent oder die Führungskraft führen würde.
  • Die Personalplanung erhält eine größere Sicherheit und Handlungsfähigkeit, da die Trennungsverfahren durch Outplacement gesichert und beschleunigt werden.
  • Im Falle eines Gruppenoutplacements gibt es Förderungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit.

Diese Aufzählung macht deutlich, dass es sich durchaus auch unter finanziellen Gesichtspunkten lohnen kann, Outplacement-Maßnahmen in seine Personalplanung einzubeziehen. Eine detaillierte Beratung und eine sorgfältige Konzeption wird die Entscheidungsfindung erleichtern.