von Fred Schübbe, veröffentlicht in Personalplanung / -controlling
Das Bundesministerium für Arbeit einigte sich mit den Spitzenvertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände auf diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und reagierte damit auf die Fortdauer der Wirtschaftskrise.
Die Entscheidung über die verlängerte Zahldauer des Kurzarbeitergeldes berührt die Personalplanung in mehreren Ebenen:
Kritik kommt trotz alledem von Unternehmen, die das Instrument Kurzarbeit und damit das Kurzarbeitergeld weniger als andere nutzen können. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bemängelt, dass die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Sie hätten sich im Rahmen des Kurzarbeitergeldes eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen vom ersten Tag der Kurzarbeit an gewünscht.
Neu seit dem Beschluss vom 21. April 2010: Das Kurzarbeitergeld wird nun für die Dauer von 18 Monaten bis März 2012 gezahlt.
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