Beschäftigtendatenschutz – ein neues Gesetz im Anmarsch

Der Schutz von Beschäftigtendaten wird in Deutschland seit Langem groß geschrieben. Dennoch kam es in der Vergangenheit gehäuft zu Datenskandalen. Das Arbeitsministerium hat nun einen Diskussionsentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt, das auch die Personalcontroller beschäftigten dürfte.

Beschäftigtendatenschutz: Grund für ein entsprechendes Gesetz
Zwar existieren bereits umfängliche Vorschriften über den Schutz der Beschäftigtendaten, diese sind jedoch auf eine Vielzahl von Vorschriften verteilt. Das neue Gesetz, dessen Notwendigkeit parteiübergreifend befürwortet wird, soll diese Regelungen praxistauglich vereinheitlichen und bestehende Lücken schließen.

Neuregelungen des Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz
Nicht alle, aber viele der geplanten Regelungen werden die Personalplanung und das Personalcontrolling tangieren. Hierzu zählen im Wesentlichen folgende Inhalte:

  • Erhebung und Verwendung von Bewerberdaten
  • Erhebung und Verwendung von Beschäftigtendaten, deren Umfang, Dauer der Speicherung und Vorschriften zur Löschung
  • Verbot der Erstellung von Profilen
  • Recht auf Benachrichtigung, Einsicht in Personalakten, sowie Auskunft und Korrektur von Daten.

Beschäftigtendatenschutz parteiübergreifend im Fokus
Da über Parteigrenzen hinweg innerhalb des Bundestages Einigkeit darüber besteht, dass es eine Notwendigkeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt, wird unabhängig vom Wahlausgang eine neue Regierung das Gesetzgebungsverfahren vorantreiben. Personaler sollten die Diskussionen, die sich –wie bei solchen Themen üblich- oft von der Öffentlichkeit unbemerkt- entwickeln, aufmerksam verfolgen.

Den Diskussionsentwurf des BMAS können Sie hier einsehen.

Aktuelle Ergänzung: Die neue Bundesregierung hat im Mai 2010 einen neuen Gesetzesentwurf erstellt. Über das aktuelle Vorhaben zum Beschäftigtendatenschutz lesen Sie die wesentlichen Informationen hier.