Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 sinkt

Erstmals sinkt die Beitragsbemessungsgrenze 2011 in der Krankenversicherung. Dies ist nur auf den ersten Blick überraschend. Lesen Sie mehr...

Jedes Jahr im Herbst wird mit Spannung die Veröffentlichung der Rechengrößen für die Sozialversicherung erwartet. Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen geben Entwarnung für Personalkostenplaner.

Beitragsbemessungsgrenze 2011 Kranken- und Pflegeversicherung
Erstmals seit 1949 wird eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung erwartet. Diese Grenze, die in gleicher Höhe auch für die Pflegeversicherung gilt, lag in 2010 bei jährlich 45.000 Euro und wird für 2011 mit 44.550 Euro geringfügig niedriger liegen.

Die Absenkung ist jedoch kein Beitrag zur Entlastung der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sondern resultiert aus der Bindung der Beitragsbemessungsgrenze an die Reallohnentwicklung. Diese ist aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise rückläufig gewesen.

Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze nicht überraschend
Dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht wie üblich steigt, sondern zurückgeht, wurde allenthalben bereits seit dem Frühjahr prognostiziert. Die nun veröffentlichten Werte bestätigen dies.

Beitragsbemessungsgrenze 2011 in der Rentenversicherung
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird weiterhin nach West und Ost unterschieden. Für den Rechtskreis West wird die Beitragsbemessungsgrenze mit 66.000 Euro jährlich konstant bleiben, im Osten steigt sie von 55.800 Euro in 2010 auf 57.600 Euro in 2011.

Beitragssätze der Sozialversicherungen 2011
Für die Kostenplanung wichtiger als die Beitragsbemessungsgrenzen 2011 sind die Beitragssätze in der Sozialversicherung. Hier muss aufgrund der Gesundheitsreform auf Arbeitgeberseite in der Krankenversicherung 0,3 Prozentpunkte mehr eingeplant werden, der Beitragssatz wird für Arbeitgeber dann 7,3% betragen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt auf 3%, für die Arbeitgeber also 0,1 Prozentpunkte mehr. Bei Pflege- und Rentenversicherung sind derzeit keine Beitragserhöhungen in Aussicht.

Mit diesen – noch vorläufigen – Werten kann die Personalkostenplanung einigermaßen sicher starten. Die Steigerungen sind moderat, werden jedoch zusätzlich von Anhebungen der Gehälter durch Tariferhöhungen beeinflusst.