von Fred Schübbe, veröffentlicht in Personalplanung / -controlling
Auslandsentsendung: Grundlage ist eine EU-Richtlinie
Die Verordnungen 883/04 und 987/2009 gelten für Entsendungen innerhalb der EU für Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU. Durch sie werden u. a. die folgenden Punkte neu geregelt.
Auslandsentsendung: Heimatrecht in der Sozialversicherung bei Entsendungen verlängert
Bisher galt, dass die heimische Sozialversicherung für ein Jahr der Auslandsentsendung zuständig bleibt. Eine Verlängerung war möglich. Dieser Zeitraum wurde auf 24 Monate ausgedehnt, wobei gleichzeitig die Verlängerungsmöglichkeit kassiert wurde.
Neue Formulare bei Auslandsentsendungen
Das bisher bekannte Formular E101 wurde durch das Formular A1 ersetzt. Dieses muss für jeden einzelnen Entsendungsvorgang ausgefüllt werden.
Auslandsentsendung: Entsendungen von Drittstaatangehörigen
Werden Mitarbeiter aus Drittstaaten (auch Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein) beschäftigt, gilt die alte Verordnung weiter. Auch vor dem 1.5.2010 ausgestellte Vordrucke E101 behalten ihre Gültigkeit.
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