Sozialplan ist nicht immer Pflicht

Sie müssen nicht immer einen Sozialplan vorlegen, wenn Sie die Aufgaben einer kleinen Abteilung an einen externen Anbieter abgeben. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Im betroffenen Unternehmen waren 390 Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgaben eines zehnköpfigen Teams wurden Anfang des Jahres 2004 an einen externen Anbieter übertragen. Der Dienstleister übernahm zwei der bisher in dem Team tätigen Mitarbeiter, den anderen acht wurde gekündigt. Eine Übertragung wesentlicher Betriebsmittel lag nicht vor. Der Betriebsrat sorgte für die Einrichtung einer Einigungsstelle, die über den Kopf des Unternehmens einen Sozialplan beschloss.

Das Unternehmen ging gerichtlich gegen den Spruch der Einigungsstelle vor, mit der Begründung, dass es zu keiner Betriebsänderung, die einen Sozialplan erfordere, gekommen sei. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab dem Arbeitgeber Recht: Der Sozialplan war unwirksam.

Damit ein Sozialplan erzwungen werden kann, muss eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegen. Auch erfülle das Outsourcing nicht die Voraussetzung einer Betriebsspaltung, da nur ein kleiner Aufgabenbereich ausgelagert worden war. Auch läge keine Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils oder ein Personalabbau, der einen Sozialplan erfordert, oder eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation vor.

Laut Bundesarbeitsgericht stelle die Auflösung der Abteilung eine Stilllegung eines Betriebsteils dar. Damit ein Sozialplan gefordert werden kann, müssen allerdings erhebliche Teile der Belegschaft betroffen sein. In der Rechtsprechung liegt der Schwellenwert bei 5% der Mitarbeiter.

Aber: Für eine Spaltung als Betriebsänderung müssen nicht die oben genannten erheblichen Teile der Belegschaft betroffen sein. Lagern Sie Aufgaben an externe Dienstleister aus, kommt es darauf an, ob der gesamte Betriebsablauf oder die Arbeitsbedingungen nicht unmittelbar betroffener Mitarbeiter beeinflusst wird. Prüfen Sie diese Auswirkungen genau, denn darüber wird Ihr Betriebsrat mit Ihnen reden wollen, wenn es um einen Sozialplan geht.