von Gerhard Breitkreuz, veröffentlicht in Personalentwicklung
Die Anzeigen für Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit steigen überproportional an. Ende Januar gab es bereits 341.000 bundesweit. Mit 236.691 war die Anzeigenflut besonders stark im Verarbeitenden Gewerbe. Aber Kurzarbeit sollte positiv als Verhinderung von Entlassungen gesehen werden. So beurteilte der Bundesminister Olaf Scholz das neue Maßnahmenpaket (Konjunkturpaket II) als "einen Schutzschirm für Arbeit".
"Wir warten nicht aufeinander", so der Minister. Alle drei Komponenten des Maßnahmenpaketes sollen der konjunkturellen Rezession aktiv entgegenstehen.
Das Konjunkturpaket II
Zusätzliche Mittel für die Qualifizierung während der Kurzarbeit
Mit zusätzlich durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Mitteln werden nun bis März 2012 gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Berufsabschluss ebenso gefördert wie Beschäftigte, die bereits mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben. Diese können sie in der Weiterbildung erwerben oder sich dafür teilqualifizieren lassen. Die Agentur für Arbeit erstattet dafür die kompletten Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.
Aber auch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem gelernten Beruf arbeiten, erhalten Fortbildungen.
Das Konjunkturpaket II offeriert Vorteile bei den Sozialversicherungsabgaben, wenn sich Arbeitnehmer weiterbilden. Geplant ist, dass die Bundesagentur die Beiträge bis März 2010 zur Hälfte bezuschusst und bei Kurzarbeitern, die qualifiziert werden, für die Zeit der Qualifizierung sogar ganz übernimmt. Im April 2010 wurde diese Regelung noch einmal um 2 Jahre verlängert und kann also bis Ende 2012 genutzt werden.
Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten
Meines Erachtens ist besonders die Tatsache interessant, dass die Änderungen auch Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer und für befristete Arbeitsverhältnisse vorsehen. Gerade Leiharbeitnehmer sind zur Zeit besonders von Entlassungen betroffen!
Welche Lehrgänge können gefördert werden?
Bundesminister Scholz stellte fest, dass die Unternehmen grundsätzlich auch selbst Fortbildungen im Hause durchführen können. Die grundsätzlich sehr hohen Zertifizierungsansprüche an die Bildungsträger können kurzfristig gelockert werden. Allerdings könnten keine Pflichtausbildungen (z. B. Berufsausbildungen) und obligatorische Pflichtaufgaben in der betrieblichen Schulung übernommen werden.
Das scheint mir nicht ganz unproblematisch zu sein, da die meisten Unternehmen - z. B. beim Erlernen von Softwarekenntnissen in der Logistik - selbst tragen müssten, wenn ein neues Logistiksystem eingeführt werden würde. Hier gibt es meines Erachtens aber auch einen Interpretationsspielraum.
Auf jeden Fall wird die Bundesagentur für Arbeit immer ein kompetenter Ansprechpartner sein, an die sich auch kleine Unternehmen wenden können. Denken Sie daran: auch ein Unternehmen mit nur einem Arbeitnehmer kann Kurzarbeit beantragen, wenn mindestens 10% Ausfallzeit drohen.
|
|
|
|
| Praxishandbuch Personal | Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Lohn & Gehalt aktuell |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
Mein Name ist Dr. Gerhard Breitkreuz. Ich bin Ihr Experte für Personalentwicklung.