Immer mehr Betriebskindergärten – So rechnen Sie das korrekt ab

Immer mehr Unternehmen gründen eigene Betriebskindergärten – oder sorgen durch die Zahlung von Kindergartenzuschüssen dafür, dass Arbeitnehmer motiviert zur Arbeit kommen – und den Kindergarten- oder Betreuungsplatz des Sprösslings quasi gratis bekommen. Denn der Kindergartenzuschuss wird auch 2008 vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei gezahlt. Das schöne bei den Betriebskindergärten? Sie können Ihren Angestellten diesen Bonus steuerfrei bieten!

Immer mehr Betriebskindergärten
„Christian und Julian Gollasch hatten heute beide einen harten Tag. Christian saß in mehreren Besprechungen, diktierte ein halbes Dutzend Briefe und musste dann noch eine Präsentation vorbereiten. Julian hat erst ein Bild von einem bösen Piraten gemalt, danach Verstecken gespielt und am Nachmittag ist er im Garten immer wieder die große Rutsche hinunter gesaust – auf dem Bauch, auf dem Rücken, vorwärts und rückwärts."

So beginnt ein Beitrag in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche", der einen bemerkenswerten Trend aufgreift: Es gibt immer mehr Betriebskindergärten.

Betriebskindergärten kosten Geld
Rund 250.000 € Investitionskosten und rund 100.000 € Betriebskosten fallen für einen durchschnittlichen Betriebskindergarten an. Viele Arbeitgeber schreckt das nicht mehr ab. Denn zum einen wollen sie das Know-how ihrer Mitarbeiter binden, zum anderen erleichtert es ihnen die Suche nach Personal.

Öffentliche Förderung für Betriebskindergärten
Und es gibt öffentliche Förderung: In Sachsen bis zu 95 %, in Nordrhein-Westfalen 46 %, in Baden-Württemberg z.B. 50 %. Den Ansprechpartner in Ihrem Bundesland finden Sie im Bildungsministerium.

Die für Sie entscheidende Frage: Wie rechnen Sie bei Betriebskindergartenplätzen richtig? Was ist bei der Entgeltabrechnung zu beachten?

Steuer- und abgabenfreies Extra
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zur Freizeitgestaltung (z.B. Kaffeeküchen, Erholungsräume, Parkplätze, Büchereien, Betriebskindergärten) Ihrer kompletten Belegschaft (als Gesamtheit) zuwenden, ist dies abgabenfrei möglich.

Das heißt: Arbeitnehmer können diesen Service kostenlos in Anspruch nehmen, ohne dass Sie dafür Sozialabgaben oder Steuern aus einem „geldwerten Vorteil" zahlen müssen. Beim Kindergarten bzw. der Kinderbetreuung geht die Sache weiter. Denn natürlich kann der – z.B. auch nur bei einer externen Kita zugekaufte Betreuungsplatz – den Arbeitnehmer Geld kosten. Das bekommt er aber – im wahrsten Sinne des Wortes – wieder.