Der Betriebsrat: Wichtiges Organ in der Wirtschaftskrise

Der Betriebsrat kann ein hilfreiches Organ der Betriebsverfassung sein. Da wird häufig seine Bedeutung von der Geschäftsleitung, aber auch von den Arbeitnehmern in Klein- und Mittelbetrieben unterschätzt. Dabei bewährt sich eine kooperative Partnerschaft gemäß §1 des Betriebsverfassungsgesetzes zwischen Geschäftsleitung, Betriebsrat und den Vertretern des Arbeitsgeberverbandes und der Gewerkschaft in Krisenzeiten besonders.

Erfahrungsgemäß bedauern viele betriebsratsfähige Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern, dass sie es versäumt haben, an den turnusgemäßen Wahlrhythmen einen Betriebsrat gewählt zu haben. Es kann durchaus sinnvoll sein, das schnellstmöglich nachzuholen. Dabei scheinen mir die Vorteile nicht nur auf Seiten der Arbeitnehmer zu liegen, denn weder Betriebsrat noch Gewerkschaft sind daran interessiert, in Krisenzeiten unnötige Konfliktherde zu erzeugen. Die meisten Betriebspartner nehmen den §1 des Betriebsverfassungsgesetzes besonders ernst, nach partnerschaftlichen Lösungen zu suchen.

Gelegentlich drängt aber auch die Zeit, um die vollen Rechte der Arbeitnehmer auszuschöpfen. 

Die Wahl des Betriebsrates hat einen förmlichen Rahmen 
Von einem Tag auf den anderen lässt sich nicht ein Betriebsrat wählen. Man muss einen Wahlvorstand wählen, der ein ordentliches, förmliches Wahlverfahren einleitet. Dabei ist es auch wichtig auf die förmlichen Angaben (z. B. § 31 Betriebsverfassungsgesetz) und auf die Fristen im Wahlausschreiben zu achten.

Mein Tipp: Besorgen Sie sich die Checklisten der Gewerkschaften und setzen sich mit den Beratern der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zusammen. 

Ohne Betriebsrat keinen Sozialplan
Arbeitnehmer können ohne einen Betriebsrat nicht in Verhandlungen zum Interessenausgleich oder im anschließenden Verfahren zum Sozialplan bei Betriebsveränderungen eintreten. Beim Interessenausgleich geht es darum, mit dem Betriebsrat eine Verständigung über das "Ob" und "Wie" der geplanten Betriebsänderung zu versuchen.

Einführung von Kurzarbeit ist von der Zustimmung des Betriebsrates abhängig
Auf diesen Sachverhalt hat bereits mein Redaktionskollege Herr Klages hingewiesen. Dabei kann verhandelt werden, wie hoch und wie lange die Kurzarbeit ist und welche Personengruppen davon betroffen werden. Und denken Sie auch an die besonderen Fördermöglichkeiten bei der Personalentwicklung und der Qualifizierung der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit.

Mein Tipp: Loaden Sie die kostenlose Informationsbroschüre zum Thema Kurzarbeit bei uns herunter.

Neue Lösungen durch partnerschaftliche Verhaltensweisen
Als junger Gewerkschaftssekretär bin ich mehr als einmal zu gemeinsamen Krisensitzungen hinzugezogen worden. Dabei galt es immer das Gemeinwohl des Betriebes mit dem Individualwohl des einzelnen Arbeitsnehmers auszubalancieren. Dabei können durchaus innovative Vorschläge von allen Seiten einen neuen Lösungsweg vorzeichnen.

Mein Tipp: Binden Sie alle Parteien der Betriebsverfassung vertrauensvoll ein!