Nichtraucherschutz: Richten Sie sich schon jetzt auf ein Rauchverbot ein

Das Personal in gastronomischen Betrieben soll künftig ein Recht auf ein rauchfreies Arbeitsumfeld haben. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, mit dem sich der Bundestag beschäftigt.
Die Klausel für Gaststätten soll fallen
Bisher ermöglicht Ihnen § 5 Abs. 2 ArbStättV, selbst zu entscheiden, ob in Ihrem Lokal geraucht wird oder nicht. Dieser Paragraph macht für "Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr" – also vor allem Gaststätten – eine Ausnahme vom allgemeinen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz.
Stimmt der Bundestag dem Entwurf zu, können Ihre Mitarbeiter wie in anderen Betrieben auch verlangen, in einer rauchfreien Umgebung zu arbeiten. Sie müssten in Ihrem Lokal das Rauchen generell verbieten.
So bereiten Sie sich jetzt schon auf das Rauchverbot vor
Warten Sie nicht ab, bis eine gesetzliche Regelung kommt. Selbst wenn die Klausel in § 5 Abs. 2 ArbStättV bestehen bleibt, können die Länder durch die Föderalismusreform eigene Rauchverbote in Gaststätten erlassen. Ergreifen Sie daher jetzt schon Maßnahmen, die Sie optimal vorbereiten.
  • Weisen Sie den größten Bereich Ihres Lokals als Nichtraucherzone aus oder beschränken Sie das Rauchen z. B. auf den Tresen.
  • Erklären Sie probeweise einen Tag zum "Rauchfreien Tag" und schauen Sie, wie dies ankommt. Begrüßen Sie z. B. alle Raucher am Eingang mit einem kleinen Trostgeschenk wie Schokoladenzigaretten.
  • Setzen Sie verstärkt auf Ganzjahres-Außengastronomie mit Markisen, Windschutz, Zeltvorbauten und Heizstrahlern. Die durchschnittlich 100 Tage Saison im Jahr lassen sich so auf 150 bis 200 Tage ausweiten. Mit den Zusatzeinnahmen haben Sie die einmaligen Anschaffungskosten bald reingeholt. Im Gegenzug verbieten Sie das Rauchen im Innenbereich.
  • Richten Sie draußen einen überdachten Raucherbereich ein. In Irland, Europas erstem Land mit strikten Rauchverbot in der Gastronomie, haben viele Pubs extra Raucher-Terrassen gebaut, die gut besucht sind.
  • Werben Sie aktiv mit ihrem rauchfreien Lokal und registrieren Sie es als rauchfrei im Internet (z. B. www.nichtraucher.org) oder bei örtlichen Nichtraucherinitiativen und -vereinen. Damit machen Sie Ihren Betrieb auf einfach Weise bekannter und erreichen neue Kunden.
  • Werben Sie zusätzlich zur Qualität Ihrer Getränke und Speisen auch mit der Qualität der Luft: "Großer Nichtraucherbereich" – "100 % rauchfrei" – "Bei uns essen und atmen Sie gesund!"