Wo ein Pausenraum eingerichtet werden kann, und wo nicht

Ein Streit ist im Unternehmen ausgebrochen: Die Mitarbeiter haben einen Pausenraum von ihrem Arbeitgeber gefordert. Er hat prompt geantwortet und vorgeschlagen, den Pausenraum im Keller einzurichten, die Mitarbeiter bekämen ja an ihren Arbeitsplätzen genug Tageslicht. Ein Pausenraum im Keller - kann und darf das sein?
Pausenraum im Keller?
Generell unmöglich ist es nicht, einen Pausenraum im Keller einzurichten. Ein Pausenraum solle zwar "möglichst ausreichend" Tageslicht erhalten, muss außerdem ausreichend groß und gut belüftet sein. Ausreichend groß und gut belüftet lässt sich grundsätzlich auch im Keller bewerkstelligen. Und wenn es tatsächlich so ist, dass die Belegschaft grundsätzlich genug Tageslicht bekommt, kann man sich den Pausenraum im Keller durchaus vorstellen.
Blocken Sie als Betriebsrat den Pausenraum im Keller also nicht vorschnell ab, sondern lassen Sie den Arbeitgeber konkreter werden. Was stellt er sich denn genau vor? Welchen Raum teilt er Ihnen zu, wie sind dort die Luft- und Lichtverhältnisse, wie kann der Pausenraum eingerichtet werden … Vielleicht wird es ganz „gemütlich". Sind Sie dann immer noch unsicher, können Sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden und um eine Einschätzung bitten.

Gibt es denn noch Alternativen? Falls ja, denken Sie mal drüber nach und machen Sie Ihrem Arbeitgeber diese Räume schmackhaft. Etwa mit den folgenden Argumenten: Der Gang in den Keller ist oft dunkel, das Risikopotenzial für Überfälle auf Frauen wird erhöht. Der Weg in den Keller ist oft nicht der nächste. Ein zentralerer Pausenraum hätte den Vorteil, dass die Mitarbeiter im Not- oder Eilfall schneller greifbar wären.