Weisen Sie bei der Internetnutzung auf das Urheberrecht hin
Als Datenschutzbeauftragter sind Sie auch der erste Ansprechpartner, wenn es um die Internetnutzung geht. Sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel auch die Azubis über das Urheberrecht Bescheid wissen. Mit dem Jahreswechsel hat sich beim Urheberrecht einiges geändert und dies können Sie zum Anlass nehmen, eine Schulung abzuhalten.
Ab dem 01.01.2008 ist das Herunterladen von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen unzulässig. Das heißt, Tauschbörsen sind damit wirklich endgültig verboten - denn es sollte offensichtlich sein, dass der Tauschpartner keine Berechtigung hat, einen kompletten Film, der gerade im Kino ist, im Internet anzubieten. Man kann sich nicht mehr darauf berufen, bei der Internetnutzung von seinem Recht auf Privatkopie Gebrauch gemacht zu haben.
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Auch nach der Gesetzesänderung sind Privatkopien weiterhin erlaubt, wenn dabei kein Kopierschutz überwunden werden muss. Ihre Azubis dürfen also weiterhin im Freundeskreis CDs verleihen - allerdings nie im Unternehmen. Mitarbeiter handeln grundsätzlich für das Unternehmen, nicht für sich selbst.
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