Die wichtigsten Regelungen zur Betriebsfeier

Betriebsfeiern stellen den Höhepunkt des Jahres dar. Sie sollen die Mitarbeiter motivieren und es ist ein kleines Dankeschön für die erbrachte Leistung. Die ideale Gelegenheit für "Chef, das wollte ich Sie schon lange mal fragen ..." kann allerdings ins Auge gehen. Von steuerlichen Fragen über Querulanten bis zu tief ins Glas geguckt gibt es allerhand Wissenswertes über das Thema Betriebsfeiern.

Sind Betriebsfeiern steuerlich absetzbar?

Um einer Prüfung vom Finanzamt vorzugreifen, lautet die wichtigste Devise: Dokumentieren, Planen und Organisieren. Zweimal pro Jahr dürfen Sie mit Ihren Mitarbeitern "die Sause" machen, wobei die Kosten im üblichen Rahmen liegen müssen.

Neben den Kosten für Preisen und Getränke können Sie auch die Saalmiete, Künstlerhonorare und weitere Unkosten anmelden. Die Freigrenze pro Teilnehmer liegt bei etwa 110 Euro. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, wird es zu einer sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Angelegenheit.

Wollen Sie sich dennoch nicht lumpen lassen, können Ihre Mitarbeiter eine freiwillige Zuzahlung leisten. Insbesondere bei gemischten Veranstaltungen empfiehlt es sich, eine Teilnehmerliste zu erstellen. So kann der Anteil an Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten problemlos vom Prüfer nachvollzogen werden. Wird nur ein Teil des Betriebes, die Führungsebene oder einzelne Abteilungen eingeladen, gilt das nicht als Betriebsfeier und wird vom Fiskus nicht anerkannt. Die Ausnahme hierbei bilden Großunternehmen mit mehreren Niederlassungen.

Müssen Mitarbeiter zur Betriebsfeier kommen?

Im Gegensatz zu Betriebsversammlungen werden Betriebsfeiern üblicherweise in der Freizeit abgehalten. Kein Arbeitgeber darf in der Freizeit seiner Mitarbeiter über sie verfügen. Findet eine kleine gemütliche Runde während der Geschäftszeiten statt, dürfen Sie auch dieser fernbleiben, müssen aber dann während dieser Zeit weiterarbeiten.

Ist das nicht möglich, weil Sie in Ihrem Arbeitsablauf auf Ihre Kollegen angewiesen sind, dürfen Sie mit Erlaubnis Ihres direkten Vorgesetzten nach Hause gehen. Die rechtliche Seite sagt also ganz klar: NEIN, die Teilnahme an einer Betriebsfeier hängt nicht mit der Erbringung der Arbeitsleistung zusammen. Sie kann weder als Haupt- noch als Nebenpflicht eingefordert werden.

Erscheinen Sie unbegründet nicht zu den betrieblichen Festivitäten, könnten Sie sich allerdings – teils ungewollt – Nachteile einhandeln. Die entspannte Atmosphäre im Arbeitsverband wird häufig genutzt, um kleinere Probleme, lang gehegte Wünsche oder andere persönliche Anliegen anzusprechen, für die während des Tagesgeschäftes keine Zeit ist.

Betriebsfeiern sollen Mitarbeiter motivieren und Ihre Identifikation mit dem Unternehmen stärken. Wer die Teilnahme an diesen Festen verweigert, erweckt zwangsläufig den Anschein, er möchte eigentlich nichts mit der Firma zu tun haben. Dieses Verhalten ist für eine harmonische Zusammenarbeit wohl eher nicht förderlich. Selbstverständlich gibt es eine lange Liste von Gründen, die ein Fernbleiben absolut rechtfertigen, ohne Chef und Kollegen vor den Kopf zu stoßen.

Das angemessene Verhalten auf Betriebsfeiern

Es gelten alle im Arbeitsvertrag festgehaltenen Richtlinien. Die Kollegin sollte tabu bleiben, und der Chef ist auch nach drei Bier noch immer Vorgesetzter. Jegliches Fehlverhalten, Beleidigungen etc. können arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen. Auch während der Weihnachtsfeier bewegen Sie sich in Ihrem Arbeitsumfeld. Verhalten Sie sich nicht viel anders, als in Ihrem Arbeitsalltag. Mäßigen Sie sich in Bezug auf legale Drogen wie Alkohol oder Nikotin, hauen Sie sich weder die Hucke noch die Wampe voll, bis Sie platzen.

Bleiben Sie zurückhaltend und höflich, das gilt natürlich nicht für Marktschreier. Aber auch außerhalb der Weißhemdenberufe gilt das Motto: "Wer feiern kann, kann auch arbeiten." Wer am Tag nach der Fete verkatert, übermüdet oder ungepflegt am Arbeitsplatz erscheint – wenn überhaupt, kann sich eine Abmahnung einfangen, auch wenn Sie noch ein paar Stunden vorher mit der Chefin Samba getanzt haben. Egal, was Sie am Betriebsfest anstellen, der Flurfunk wird die folgenden Tage dafür sorgen, dass es der komplette Betrieb erfährt. Denken Sie an morgen.