Eine Dienstvereinbarung sollte Ihnen nicht zum Nachteil dienen

Zielvereinbarungen dürfen nicht zu Ausgrenzung, Benachteiligung, Minderverdienst oder gar Arbeitsplatzverlust führen. Streben Sie daher eine Dienstvereinbarung an. Insbesondere schwächere oder benachteiligte Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, Zielvereinbarungen abzulehnen und dafür keine arbeitsvertraglichen Konsequenzen fürchten müssen. Dies könnte Bestandteil Ihrer Dienstvereinbarung sein.

Streben Sie als Personalrat eine Dienstvereinbarung an
Sie als Personalrat sollten dringend versuchen, mit dem Dienstherrn eine Dienstvereinbarung abzuschließen: Setzen Sie sich mit Ihren Vorgesetzten / Dienststellenleitern in Verbindung. Signalisieren Sie, dass Sie die Verhandlungen zum Thema Dienstvereinbarung aufnehmen wollen.

Gehen Sie selbst in Klausur (z.B. anlässlich Ihrer Jahresplanung) und überlegen Sie sich:

  1. Ob Sie externen Sachverstand zur Unterstützung heranziehen wollen,
  2. wie eine realistische Ziel- / Dienstvereinbarung aussehen könnte,
  3. welche Ausnahmetatbestände (z.B. bei Personalratsmitgliedern oder älteren Arbeitnehmern) und
  4. Schlichtungsmechanismen (z.B. Clearingstelle) aus Ihrer Sicht wichtig sind (Haltelinien für Ihre Strategie).

Verständigen Sie sich mit Ihrem Gesamtpersonalrat, ob eine übergreifende oder regionale Aushandlung einer Dienstvereinbarung erfolgen soll.

Praxistipp zur Dienstvereinbarung
Da auch für Vorgesetzte das Instrument der Ziel- bzw. Dienstvereinbarung neu ist, sollten Sie versuchen, einige Angestellte dafür zu gewinnen und Ihnen direktes Feedback zu ihren Zielvereinbarungen zu geben.

So bekommen Sie schnell einen Eindruck davon, wie die Gespräche verlaufen, und können beispielsweise durch Feedback an die Vorgesetzten bei der Dienstvereinbarung ggf. korrigierend eingreifen.