von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Mitarbeiterführung
Beispielhaft sind hier Betriebsvereinbarungen zu folgenden Themen zu nennen (in alphabetischer Reihenfolge): Altersteilzeit, betriebliches Vorschlagswesen, Auswahlrichtlinien bei Kündigungen, Bildschirmarbeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, freiwillige Gratifikations-/Sonderzahlungen, (gleitende) Arbeitszeit, Kurzarbeit, Personalplanung, private Internetnutzung, private Telefonate, Rauchverbot, Suchtprobleme, Telearbeit.
Vorteilhaft ist dabei für Sie, dass die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung für Ihren ganzen Betrieb – oder auch nur einen Teil davon – gelten. Es ist also nicht erforderlich, dass Sie mit jedem einzelnen Mitarbeiter in Verhandlung treten und jeden einzelnen Arbeitsvertrag ändern. Außerdem stoßen in einer Betriebsvereinbarung getroffene Regelungen in der Belegschaft oft auf eine hohe Akzeptanz.
Die Betriebsvereinbarung ist damit das klassische Instrument, um Ihren Betriebsrat an der Gestaltung der betrieblichen Sachverhalte gleichberechtigt zu beteiligen.
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