Mitarbeitermotivation: Spendieren Sie verdienten Mitarbeitern einen Fernseher

Ein beliebtes Motivationsmittel für Führungskräfte ist der Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann. Für diese in der Regel gut bezahlte Personengruppe gilt besonders, dass Prämien und Sonderzahlungen nicht motivieren. Doch nicht jeder Ihrer Mitarbeiter ist eine Führungskraft.

Diese Art der Mitarbeitermotivation funktioniert auch eine Nummer kleiner und einfacher. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter z.B. mit einem Fernseher vom Chef.  

Drücken Sie Ihre echte Wertschätzung aus
Zeigen Sie guten Mitarbeitern Ihre Wertschätzung. Jeder Mensch hat den Wunsch nach Anerkennung, sozialem Status und nach Aufmerksamkeit. Ein Blumenstrauß verblüht, eine Weinflasche ist schnell geleert. Geben Sie Ihrem Mitarbeiter daher bessser etwas Dauerhaftes.
Motivierend wirkt eine solche Gabe aber nur, wenn Ihr Mitarbeiter wirklich das Gefühl hat, dass diese eine echte Anerkennung und Aufmerksamkeit für ihn ist. Sagen Sie es ihm!

Das ist Ihr Trumpf im Personalgespräch
Ganz einfach: Fragen Sie einen verdienten Mitarbeiter im nächsten Personalgespräch z.B. zu Beginn der 2. Hälfte des Geschäftsjahrs, ob Sie seinen nächsten Fernsehapparat sponsern dürfen. Er wird über Ihr Angebot ganz sicher staunen!
Den alten, privat gekauften darf er sogar behalten oder verkaufen. Erklären Sie ihm, dass das mit dem Fernseher wie bei den privat genutzten Dienstwagen für Führungskräfte funktioniert. (Auch mit diesem Satz können Sie gegenüber Ihrem Mitarbeiter punkten.) Danach ist für ihn die private Nutzung über eine Mini-Steuer abgegolten. Möglich macht dies ein Erlass des niedersächsischen Finanzministeriums.

So funktioniert der Trick mit dem Dienst-TV-Gerät:

  • Kaufen Sie auf Firmenkosten den gewünschten Apparat. Am besten, Ihr Mitarbeiter sucht ihn sich selbst heraus. Runden Sie den Gerätekaufpreis auf einen vollen Hunderter ab.
  • Berechnen Sie davon 1 %. Diese sind von Ihrem Mitarbeiter im Rahmen der Gehaltsabrechnung als Sachbezug zu versteuern. Beispiel: Überlassen Sie einem Ihrer Mitarbeiter ein Fernsehgerät im Wert von 400 € (Listenpreis), so muss er monatlich 1 % von 400 € = 4 € versteuern. Bei einem Steuersatz von 25 % beträgt seine Steuerbelastung darauf folglich nur 1 € pro Monat.
  • Wie beim Dienstwagen die Wartungskosten tragen Sie als Firma beim "Dienst-Fernseher" die Reparaturkosten. Tatsächlich geht ein solches Gerät aber sehr, sehr selten kaputt. Sie schreiben das Gerät auch bei sich ab.

Beachten Sie bitte diese Besonderheiten:

  1. Sie können die gleiche Regelung auch auf ein Radio oder einen Video- oder DVD-Recorder anwenden.
  2. In allen Fällen sind neben der Lohnsteuer auch – im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen – Sozialversicherungsbeiträge fällig.