von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Mitarbeiterführung
Im Rahmen der gesetzlichen Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung gilt auch 2005 eine einheitliche Bezugsgröße für das gesamte Bundesgebiet, und zwar die der alten Bundesländer in Höhe von monatlich 2.415 Euro. Für alle anderen Versicherungszweige müssen Sie bei der Bezugsgröße nach wie vor zwischen West - Wert: 2.415 Euro monatlich - und Ost - hier gilt ein Wert von 2030 Euro monatlich - unterscheiden. Die Bezugsgröße benötigen Sie beispielsweise für
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