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von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Personal
Sozialversicherung: Fehlerabweisungen im Meldeverfahren reduziert
Einige Ihrer Probleme bei Kombinationen von Meldeschlüsseln wurden praxisgerecht gelöst. Die Prüfprogramme der Sozialversicherungsträger gleichen ab, ob die von Ihnen in Meldungen angegebenen Verschlüsselungen zueinander passen. Kombinationen, die als nicht schlüssig angesehen werden, wirft das Prüfprogramm mit Fehlermeldungen aus.
Seit dem 1.12.2003 wird geprüft, ob die Kombination der von Ihnen eingegebenen Schlüssel für die Personengruppe und Beitragsgruppe zur Rentenversicherung mit "0" zu entsprechenden Fehlermeldungen und Abweisungen der Meldungen führt.
In diesem Bereich gab es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Problemen, mit denen sich die Spitzenverbände der Sozialversicherung in ihrer Sitzung am 2./3. März 2004 befasst haben.
Diese praxisorientierten Lösungen wurden dabei u.a. beschlossen:
1. Apotheker, Ärzte im Praktikum, Rechtsreferendare: Personengruppenschlüssel "102" und Beitragsgruppenschlüssel "0" zur Rentenversicherung
Im ersten Problembereich geht es hierbei um Meldungen für von der Rentenversicherungspflicht befreiten Apothekern und Ärzten im Praktikum. Für sie ist der Personengruppenschlüssel Praktikanten (= 105) vorgesehen. Wurde hierbei die Kombination "102" für Auszubildende und "0" für die Beitragsgruppe in der Rentenversicherung eingegeben, kam es zur Zurückweisung der Meldung.
Eine weitere Gruppe kann hiervon betroffen gewesen sein: Rechtsreferendare in Niedersachsen. Sie sind nicht als Anwärter im Beamtendienst, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis tätig.
Für diese und mögliche ähnliche Fälle haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung am 2./3. März 2004 beschlossen, bis auf weiteres die Kombination der Schlüssel "102" und "0" zuzulassen.
2. Altersteilzeit: Personengruppenschlüssel "103" und Beitragsgruppenschlüssel "2" zur Arbeitslosenversicherung "2"
Probleme bereitete die Anmeldung einer Person zur Altersteilzeit, die nach dem 55. Lebensjahr eingestellt wurde, vorher arbeitslos war und jetzt in Altersteilzeit geht. Die Besprechungsteilnehmer haben die Zulassung des Beitragsgruppenschlüssels "2" zur Arbeitslosenversicherung für Meldungen mit dem Personengruppenschlüssel "103" vereinbart.
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3. Altersvollrentnerinnen in Behindertenwerkstatt: Personengruppenschlüssel "107" und Beitragsgruppenschlüssel "3" oder "4" zur Rentenversicherung
Eine in einer Behindertenwerkstatt Beschäftigte (Personengruppenschlüssel "107") erhält eine Altersvollrente für Frauen. Sie wurde von ihrem Arbeitgeber in die Beitragsgruppe "3301" umgemeldet. Die Anmeldung mit Personengruppe "107" und Beitragsgruppenschlüssel "3" oder "4" zur Rentenversicherung wurde vom gemeinsamen Kernprüfprogramm abgewiesen, jedoch jetzt durch die Besprechungsteilnehmer zugelassen.
4. In der Landwirtschaft mitarbeitende Familienangehörige: Personengruppenschlüssel "103" und Beitragsgruppenschlüssel "4" zur Krankenversicherung
In der Landwirtschaft gibt es mitarbeitende Familienangehörige, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund wurde die Erweiterung des zulässigen Beitragsgruppenschlüssels zur Krankenversicherung bei Meldungen mit Personengruppenschlüssel "103" um den Beitragsgruppenschlüssel "4" erforderlich.
5. Werkstudenten/Pflegeversicherung: Personengruppenschlüssel "106" und Beitragsgruppenschlüssel "1" zur Pflegeversicherung
In größerer Anzahl kam es zu Abweisungen von Meldungen mit Personengruppe "106" (Werkstudenten), bei denen der Beitragsgruppenschlüssel "1" zur Pflegeversicherung gemeldet wurde. Gefordert wurde, dass für diesen Personenkreis auch die Beitragsgruppe "1" zur Pflegeversicherung zugelassen werden sollte, da diese Beschäftigten gesetzlich krankenversichert sind und somit auch der Pflichtversicherung in der sozialen Pflegeversicherung unterliegen. Dies wurde von den Besprechungsteilnehmern aber abgelehnt.
Wichtig: Die Spitzenverbände haben festgelegt, dass die Softwarehäuser durch Publikationen darauf hingewiesen werden, dass weiterhin beim Personengruppenschlüssel "106" die Beitragsgruppe "0" für die Pflegeversicherung anzugeben ist. Achten Sie darauf, dass dies von Ihrem Softwarehersteller auch entsprechend beachtet wird.
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