von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Zusatzbeitrag bei der KKH-Allianz
Seit dem 25 Februar 2010 ist es öffentlich. Die KKH-Allianz reiht sich in die Krankenkassen mit Zusatzbeitrag ein. Der Verwaltungsrat der KKH-Allianz hat beschlossen ab 1.März 2010 von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich zu verlangen.
Laut Aussage der KKH-Allianz werden die Mitglieder mit einem Schreiben über den Zusatzbeitrag und die Zahlungsmodalitäten informiert. Hier finden Sie weitere Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag.
KKH-Allianz: Zusatzbeitrag erstmalig zum 15. April 2010 zahlbar
Der Zusatzbeitrag gilt ab 1. März 2010 und ist zum 15. April 2010 erstmalig zu zahlen. Der Zusatzbeitrag wird direkt von den Mitgliedern erhoben, der Arbeitgeber ist in den Zahlungsweg nicht eingebunden. Es erfolgt also keine Beitragsabführung über den monatlichen Beitragsnachweis an die KKH-Allianz.
Bei Zusatzbeiträgen besteht Sonderkündigungsrecht
Für Mitglieder bei Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier finden Sie mehr zum Sonderkündigungsrecht bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages.
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