Weiterleitungsstellen erst 2012

Die Einführung von zentralen Weiterleitungsstellen bzw. Einzugsstellen steht schon lange für 2011 im Gesetz. Nun hat der Gesetzgeber aber die Einführung dieser Weiterleitungsstellen vorerst auf 2012 verschoben. Einer der Gründe: Die Kassen haben die Weiterleitungstellen noch nicht eingerichtet.

Ab 2011 sollten ursprünglich zentrale Beitragseinzugsstellen eingerichtet werden. Diese sollen künftig neben den Annahmestellen der Krankenkassen und der Minijob-Zentrale die Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung entgegen nehmen. Dieser Plan ist allerdings zunächst gescheitert: Das Thema wurde auf 2012 verschoben, indem das entsprechende Gesetz geändert wurde.

Zentrale Weiterleitungsstellen
Bereits vor Jahren hatte der Gesetzgeber geplant, zentrale Beitragseinzugsstellen einzurichten. Diese sollen für Arbeitgeber Vereinfachungen mit sich bringen. Unternehmen können dann an eine einzige Stelle Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen für alle ihre Beschäftigten absetzen – unabhängig davon, bei welchen Krankenkassen die Arbeitnehmer versichert sind.

Jeder Betrieb kann dann selbst entscheiden, ob er diese Möglichkeit nutzen will. Als Alternative steht der bisherige Weg zur Einzelabrechnung mit den jeweiligen Annahmestellen der Krankenkassen und der Minijob-Zentrale weiterhin offen.

Die Vorteile für die Betriebe liegen somit auf der Hand. Anstatt die Beitragsnachweise und Meldungen an verschiedene Krankenkassen zu versenden, könnte künftig alles an eine zentrale Einzugsstelle versendet werden. Damit würde die Pflege der Daten der Annahmestellen künftig erheblich vereinfacht werden.

Ebenso würde die Kontrolle der Rückmeldungen von den Datenannahmestellen der Kassen erleichtert werden, wenn nur die Rückmeldungen einer Annahmestelle – der Weiterleitungsstelle – überwacht werden müssten.

Gescheitert ist der Start der Weiterleitungsstellen ab 2011 daran, dass die Weiterleitungsstellen – trotz gesetzlichem Auftrag – bislang schlicht und ergreifend noch nicht eingerichtet worden sind. Beauftragt waren damit die Kassen, die aufgrund ihres Know-Hows die Weiterleitungsstellen einrichten sollten. Dieses ist bislang jedoch noch nicht geschehen, da die neuen Weiterleitungsstellen die empfangenen Daten wieder an die Kassen weiterleiten müssen und dieses anscheinend einen erheblichen Aufwand bedeutet.

Ferner wurde sowohl von den Kassen als auch von Teilen der Wirtschaft der Nutzen, insbesondere der Bürokratieabbau erheblich bezweifelt, sodass die Einführung der zentralen Weiterleitungsstellen auf sich warten lässt.

Weiterleitungsstellen sollen erst 2012 starten
Der Gesetzgeber hat mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" reagiert und den Start der Weiterleitungsstellen auf 2012 verschoben und das Ganze nun auch mit dem Zusatz "möglicherweise" versehen. Das Konzept soll nämlich laut Gesetzesbegründung noch weiterentwickelt werden. Ob die zentralen Beitragseinzugsstellen 2012 auch wirklich kommen, steht zum heutigen Zeitpunkt leider nicht endgültig fest.