von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Übertarifliche Zulagen
Tariflohn zahlen oder nicht
Kommt es dann zu einer Erhöhung des Tariflohns, können Sie frei entscheiden, ob Sie diese zahlen oder aber auf übertarifliche Zulagen anrechnen. Das nachfolgende Muster einer Anrechnungsvereinbarung können Sie in Ihre Arbeitsverträge aufnehmen:
Musterformulierung:
(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf folgende übertarifliche Zulagen: ... (2) Tariflohnerhöhungen, gleich aus welchem Grund, werden automatisch auf die außertarifliche Zulage angerechnet. Dies gilt namentlich für eine Erhöhung der tariflichen Stundenentgelte sowie eine Erhöhung infolge einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, aber auch für Einmalzahlungen sowie zweckgebundene Zulagen. (3) Die außertarifliche Zulage vermindert sich automatisch, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers bedürfte. |
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| Praxishandbuch Personal | Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte | Lohn & Gehalt aktuell |
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