Steuer Identifikationsnummern online abfragen

Die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID-Nummer) der Arbeitnehmer, die Ihnen bislang nicht vorliegen, können Sie weiterhin beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Die Steuer-ID benötigen Sie zwingend für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten. Ferner ist die Steuer-ID für den ELSTAM-Abruf unverzichtbar.

Hier kann die Steuer-ID online abgefragt werden

Wenn Ihre Arbeitnehmer keine Steuer-ID vorliegen haben, können Sie diese im Internet erneut anfordern. Die Steuer-ID geht dann dem Arbeitnehmer per Post zu. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche. Hier kann die Steuer-ID online abgefragt werden.

Arbeitnehmer muss Steuer-ID beibringen

Sollten Sie von einem Arbeitnehmer keine Steuer-ID vorliegen haben, so können Sie die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht abrufen. Das heißt Sie müssten dann den Arbeitnehmer mit Steuerklasse VI in der Lohnabrechnung veranschlagen.

Weisen Sie Ihre Arbeitnehmer deshalb unbedingt daraufhin Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer vorzulegen.

Hier finden die Arbeitnehmer die Steuer-ID

Auf folgenden Unterlagen kann der Arbeitnehmer seine Steuer-ID finden:

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Einkommensteuerbescheid
  • Informationsschreiben des Finanzamts

eTIN ist nicht mehr relevant

Die Verwendung der eTIN (electronic Taxpayer Identification Number oder auch elektronische Transfer-Identifikationsnummer) ist seit November 2010 grundsätzlich für die Übermittlung der Daten für die Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig.

ELStAM Abruf gesetzlich verpflichtend

Seit 2013 sind alle Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnungen selbst durchführen, gesetzlich verpflichtet, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Mitarbeiter elektronisch abzurufen. Dies bedeutet, dass die ELStAM nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte oder der Lohnsteuerbescheinigung gedruckt werden, sondern direkt aus dem zentralen System der Finanzverwaltung abgerufen werden müssen.

Weitere Informationen zum ELStAM-Verfahren finden Sie hier.

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