Statusfeststellung für Ehegatten: Das sollten Sie beachten

In vielen klein- und mittelständischen Betrieben ist es Usus, dass die ganze Familie im Betrieb mitarbeitet. Bei der Beschäftigung von Ehegatten schauen die Sozialversicherungsprüfer allerdings genauer hin, sodass Sie in der Lohnabrechnung ein besonderes Augenmerk auf diesen Personenkreis haben sollten. Die Statusfeststellung für Ehegatten hilft hierbei weiter.

Es stellt sich bei der Beschäftigung von Ehegatten oftmals die Frage, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt oder ob der Ehegatte vielmehr Mitunternehmer ist. Aber auch die Frage, ob es sich bei den Mitarbeitern der Familienangehörigen eventuell lediglich um eine familienhafte Mithilfe handelt, also um "normale" Tätigkeiten innerhalb der Familie, gilt es zu klären.

Das Statusfeststellungsverfahren

Abhilfe kann Ihnen hier eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung bringen. Diese beurteilt nämlich für alle Sozialversicherungszweige einheitlich den sozialversicherungsrechtlichen Status der Ehegatten (Statusfeststellungsverfahren). Dieses Verfahren wurde vor einigen Jahren etabliert, um im Falle eines Leistungsanspruchs eine erneute Prüfung der Versicherungspflicht zu vermeiden.

In der Vergangenheit gab es hierbei nämlich häufig gravierende Beurteilungsunterschiede zwischen den Betrieben und den leistungsgewährenden Stellen. Die Folge: Sicher geglaubte Leistungsansprüche für die Ehegatten, z. B. aus der Arbeitslosenversicherung, haben sich im Zuge der Neubeurteilung in Luft aufgelöst. Dies galt oftmals auch, obwohl die Beitragszahlungen stets pünktlich und vollständig geleistet worden sind.

Beschäftigung als Angestellter oder Status eines Selbstständigen?

Die Clearingstelle der Rentenversicherung beurteilt bereits seit 2005 einheitlich für die Sozialversicherung, ob es sich um eine Beschäftigung als Angestellter handelt oder ob der Ehegatte den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Selbstständigen hat.

Für Sie in der Lohnabrechnung hat die Statusfeststellung der Rentenversicherung den großen Vorteil, dass Sie Rechtssicherheit haben und mit dem vorhandenen Feststellungsbescheid beruhigt in die nächste Betriebsprüfung gehen können.

Die Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ist kostenlos. Informationen zu dem Verfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer 0800/1000 480 70 direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Sofern Sie Ehegatten des Unternehmers im Betrieb beschäftigen, sollten Sie eine Statusfeststellung ins Auge fassen. Klären Sie im Vorfeld aber dieses Vorhaben mit Ihrem Steuerberater, der Ihnen dabei eine nützliche Hilfe sein wird.