Sozialversicherungsrechengrößen 2011 vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Sozialversicherungs- rechengrößen 2011 beschlossen. Anders als in den Jahren zuvor sind nicht alle Werte etwas angestiegen, vielmehr ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sogar gesunken. Andere Werte sind hingegen konstant geblieben.

Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird im Jahr 2011 von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro monatlich (bzw. 44.550 Euro jährlich) sinken.

Die Bemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 bei 5.500 Euro (alte Bundesländer) stagnieren (jährlich 66.000 Euro). In den neuen Bundesländern steigt die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2011 von derzeit monatlich 4.650 Euro auf 4.800 Euro (bzw. 57.600 Euro jährlich).

Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt 2011
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze) sinkt ebenfalls im Jahr 2011. Durch die Senkung der Jahresarbeitsentgelt-Grenze ab 2011 scheiden mehr Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus und haben die Möglichkeit sich in einer Privaten Krankenversicherung zu versichern.

Die Jahresarbeitsentgelt-Grenze sinkt von 49.950 Euro auf 49.500 Euro pro Jahr. Für PKV-Bestandsfälle gilt weiterhin die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wird von 45.000 Euro auf 44.550 Euro gesenkt.

Übrigens: Die Regelungen für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung wurden von der Regierung gelockert. Alle Arbeitnehmer, welche die Jahresarbeitsentgelt-Grenze 2010 überschritten haben und die Jahresarbeitsentgelt-Grenze 2011 voraussichtlich überschreiten werden, können sich ab 1.1.2011 privat krankenversichern.