von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Rückmeldung der Sozialversicherungsnummer per Email
Ab 2010 erhalten die Arbeitgeber bzw. genauer die abrechnende Stelle (z. B. Steuerberater) die Rückmeldung der Sozialversicherungsnummer nicht mehr in Papierform, sondern als Email an den Absendenden. Diese Email enthält einen verschlüsselten Dateianhang samt Sozialversicherungsnummer.
Die Entschlüsselung der Datei erfolgt in Ihrem Lohnprogramm bzw. in der eingesetzten Übermittlungssoftware.
Dieses elektronische Verfahren entlastet insbesondere die Verwaltung, da nun nicht mehr bei jeder neu beantragten Versicherungsnummer ein Brief (samt Porto) auf den Weg gebracht werden muss. Für die Unternehmen gilt es künftig zu wissen, wie die Entschlüsselung in der Lohnsoftware funktioniert.
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