von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Das müssen Sie im Lohnbüro beim Thema Sonderurlaub beachten
Folgender anzunehmender Fall: Die Großmutter eines Mitarbeiters ist gestorben. Hat er Anspruch auf Sonderurlaub und wie sieht es beim Sonderurlaub mit der Bezahlung aus? Lesen Sie, was Sie beim Sonderurlaub beachten müssen.
Anspruch auf Sonderurlaub
Ja, der Mitarbeiter hat Anspruch auf Sonderurlaub, wenn seine Großmutter stirbt.
Ihr Unternehmen kann den Mitarbeiter bei einer Verhinderung aus persönlichen Gründen von seiner Arbeitsleistung freistellen.
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Zu den anerkannten persönlichen Gründen zählen
eine Erkrankung Angehöriger,
Todesfälle im Familien- und Verwandtenkreis,
Eheschließungen,
die Geburt eines Kindes,
ein Umzug
und Arztbesuche.
In diesen Fällen hat der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit fehlt. Einheitliche Angaben, wie lange das Fehlen konkret dauern darf, gibt es leider nicht.
Sie können sich aber nach dem Zeitraum richten, den der Mitarbeiter für die Erledigung seiner Angelegenheiten benötigt. Im Falle einer Erkrankung dürfen Sie ihm bis zu einer Woche Entgeltfortzahlung zugestehen. Bei einem Sonderurlaub, der darüber hinausgeht, muss er allerdings unbezahlten Urlaub nehmen.
In diesem Fall erhält der Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt und Sie führen auch keine Sozialversicherungsbeiträge für den entsprechenden Zeitraum ab. Bis zu einem Monat gilt das Arbeitsverhältnis dann als fortbestehend.