So können Sie durch entgeltextra ausgezahlte Fahrtkosen Sozialabgaben sparen

Immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie es möglich ist seinen Arbeitnehmern mehr netto zu zahlen, ohne dabei die vollen Abgaben zahlen zu müssen. Eine Möglichkeit das Nettoentgelt der Arbeitnehmer zu erhöhen, ist die Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zahlen Sie als Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann dieser Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 % versteuert werden. Von der Pauschalversteuerung können Sie Gebrauch machen, wenn der Fahrtkostenzuschuss für den Entfernungskilometer (einfache Strecke) nicht mehr als 0,30 € beträgt. Der Fahrtkostenzuschuss kann für jeden Arbeitstag gezahlt werden.

Die Steuern darauf können Sie als Arbeitgeber tragen bzw. auf den Arbeitnehmer abwälzen. Dann trägt der Arbeitnehmer die darauf entfallenden Steuern.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer fährt jeden Tag (einfache Strecke) 20 km zur Arbeit. Er arbeitet (durchschnittlich) an 15 Arbeitstagen im Monat.

20 km x 0,30 € = 6 € arbeitstäglich x 15 Arbeitstage = 90 €

Pauschale Steuern ja, aber keine Beiträge

Die pauschalen Steuern sind zwar zu zahlen, aber dafür sind keine Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt rund 40 % auf den Fahrtkostenzuschuss zu zahlen. Das heißt, wenn der Betrieb die Steuern auf den Fahrtkostenzuschuss trägt, erhält dieser Arbeitnehmer den Fahrtkostenzuschuss netto ausgezahlt.

So berechnen Sie die pauschalen Steuern

Neben der pauschalen Lohnsteuer von 15 % fallen auf den Fahrtkostenzuschuss auch noch der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuern an.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält einen Fahrtkostenzuschuss von 90 €, die pauschalen Steuern darauf trägt der Betrieb.

Lohnsteuer: 90 € x 15 % = 13,50 €

Solidaritätszuschlag: 13,50 € x 5,5 % = 0,74 €

Kirchensteuer: 13,50 € x 9 % = 1,22 € (kann ggf. niedriger ausfallen)

Angabe des Fahrtkostenzuschusses in der Lohnsteuerbescheinigung

Die geleisteten Fahrtkostenzuschüsse sind bei steuerpflichtigen Arbeitnehmern in der Zeile 18 der Lohnsteuer-Bescheinigung zu bescheinigen. Damit wird sichergestellt, dass die Fahrtkosten in der Steuererklärung des Arbeitnehmers nicht noch einmal als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Fazit: Fahrtkostenzuschuss ist ein schönes Entgeltextra

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein schönes Entgeltextra für den Arbeitnehmer, da er sein Nettoentgelt erhöhen kann und der Lohn direkt bei ihm ankommt.

Für den Arbeitgeber ist der Fahrtkostenzuschuss ebenfalls eine "kostengünstige" Lohnerhöhung. Zwar entsprechen die pauschalen Steuern ungefähr den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, aber das Nettoentgelt des Arbeitnehmers kann so höher ausfallen, als bei einer herkömmlichen steuer- und beitragspflichtiger Lohnerhöhung.