So ermitteln Sie die Arbeitsstunden in der Unfallversicherung

Immer wieder sorgen die DEÜV-Meldungen und die seit einiger Zeit dazugehörenden Daten zu Unfallversicherung für Unmut. Ein großes Sorgenkind sind dabei die Arbeitsstunden. Diese sind von Ihnen als Betrieb zu melden und am schnellsten mit dem Vollarbeiterrichtwert zu ermitteln.

Immer wieder Ärger mit der Unfallversicherung

Die Prüfer der Unfallversicherer oder heutzutage die Rentenversicherungsprüfer zweifeln oftmals an den Daten in den DEÜV-Meldungen zur Unfallversicherung. Seit 2009 sollen diese nämlich im Zuge des DEÜV-Meldeverfahrens gemeldet werden. Allerdings startete auch dieses Verfahren seiner Zeit mit erheblichen Problemen, sodass viele Betriebe in der Anfangszeit die Daten nicht in der Form gemeldet haben wie es die Prüfer heute gern hätten.

Widersprüchliche Aussagen finden sich oft bei der Ermittlung der Arbeitsstunden. Diese sind von dem Betrieb einerseits in allen DEÜV-Meldungen zu erstatten und andererseits einmal jährlich im Lohnnachweis an die Unfallversicherungsträger zu melden. Um sich hier für Ihre nächste Betriebsprüfung zu wappnen sollten Sie prüfen, ob die Daten, die in den DEÜV-Meldungen erstattet worden sind, mit den Daten auf dem Lohnnachweis übereinstimmen.

Daher sollten Sie hier bereits Vorsorge treffen und den Lohnnachweis anhand der einzelnen DEÜV-Meldungen erstellen.

Arbeitsstunden und Vollarbeiterrichtwert

Die Arbeitsstunden dienen der Unfallversicherung als statistischer Wert, somit haben Sie keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe.

Anstatt die tatsächlichen Arbeitsstunden mühsam auszuzählen und für die Berufsgenossenschaft nach einzelnen Gefahrentarifstellen zu berechnen, können Sie sich den Vollarbeiterrichtwert zunutze machen. Dieser ist eine Pauschale, der für alle Unfallversicherungsträger gilt.

Der Vollarbeiterrichtwert berechnet sich anhand eines jährlich festgesetzten Stundenwertes, z. B. 1.570 Stunden für das Kalenderjahr 2011. Um die "pauschalen Arbeitsstunden" des einzelnen Arbeitnehmers zu berechnen, müssen Sie nun den Vollarbeiterrichtwert mit der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers multiplizieren und durch die betriebliche Vollarbeitszeit dividieren. Als Ergebnis erhalten Sie die Arbeitsstunden für den Arbeitnehmer.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet 25 Stunden wöchentlich – betriebsüblich gilt eine Wochenarbeitszeit (Vollarbeitszeit) von 40 Stunden.

Angenommen der Arbeitnehmer ist das gesamte Kalenderjahr 2011 beschäftigt gewesen, dann ist in der DEÜV Meldung folgender Wert für die Arbeitsstunden zu erstatten:

1.570 Stunden x 25 Stunden : 40 Stunden = 981,25 = 981 Stunden