von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Ja, die Schichtzulage muss weiter gezahlt werden. Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf eine Vergütungsfortzahlung in Höhe ihres durchschnittlichen Verdienstes der letzten 13 Wochen oder drei Monate vor Anfang des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 11 MuSchG).
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