PKV-Arbeitnehmer: So berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss 2010

Der in der Privaten Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer erhält zu seiner PKV, genau wie in der Gesetzlichen Krankenkasse, einen Arbeitgeberzuschuss (Arbeitgeberanteil). Allerdings gestaltet sich die Berechnung dieses Zuschusses oftmals komplizierter als zunächst gedacht.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Was wird bezuschusst?
In dem Arbeitgeberzuschuss sind, neben dem Zuschuss zu der eigenen privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers, gegebenenfalls auch die Zuschüsse für seine Familienangehörigen (die Krankenversicherung für Kinder und nicht arbeitende Ehegatten) enthalten.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Wie hoch ist der Höchstzuschuss?
Der maximale Arbeitgeberzuschuss bei privat versicherten Arbeitnehmern liegt ab dem 1. Januar 2010 monatlich bei 262,50 Euro für die Krankenversicherung und 36,56 Euro ( in Sachsen 17,81 Euro) für die Pflegeversicherung. 

Der PKV-Höchstzuschuss des Arbeitgebers orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Höchstzuschuss zur privaten Krankenversicherung des Arbeitgebers beträgt derzeit 7% der BBG KV (3.750 Euro monatlich). Eine Unterscheidung in neue und alte Bundesländer existiert hierbei nicht.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Berechnung
Bei der Zuschussberechnung ist folgendermaßen vorzugehen:

Zunächst ist das grundsätzliche krankenversicherungspflichtige Entgelt zu bestimmen. Bei privat krankenversicherten liegt dieses grundsätzlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Somit wäre in diesen Fällen stets der Höchstzuschuss zu zahlen. Aber es gibt noch eine weitere Bedingung für die Bestimmung des Arbeitgeberzuschusses. Der Arbeitgeberzuschuss darf nämlich maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen (Gesamtprämie) des Arbeitnehmers betragen. Diese weitere Regelung führt oftmals dazu, dass der Arbeitgeber den Höchstzuschuss nicht zahlen darf.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Beispiel 1
Ein PKV-Arbeitnehmer erhält ein monatliches Entgelt von 4.500 Euro. Die Gesamtprämie seiner privaten Krankenversicherung beträgt monatlich 600 Euro.

Er erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe des Höchstzuschusses von 262,50 Euro. Gleiches gilt übrigens auch für die private Pflegeversicherung.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Beispiel 2
Ein PKV-Arbeitnehmer erhält ein monatliches Entgelt von 4.500 Euro. Die Gesamtprämie seiner privaten Krankenversicherung beträgt monatlich aber nur 400 Euro.

Er erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen, also 200 Euro.