von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Kurzarbeitergeld ab 2010 – maximal 18 Monate
Das Bundeskabinett hat Ende November 2009 die "Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld“ beschlossen. Danach beträgt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Betriebe, die 2010 mit der Kurzarbeit beginnen, bis zu 18 Monate.
Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine Besserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, wird somit Planungssicherheit gegeben. Ohne den Erlass der Verordnung hätte die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die ab 2010 beginnt, entsprechend der gesetzlichen Regelung nur maximal sechs Monate betragen.
Weitere Informationen und wie Kurzarbeitergeld (KUG) in der Lohnabrechnung zu behandeln ist lesen Sie in dem Beitrag Kurzarbeitergeld in der Lohnabrechnung: Allgemeines zum KUG.
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