Für 2006 gilt ein neuer Fälligkeitstermin für Sozialversicherungsbeiträge

Am achten Juli 2005 hat ein Gesetz den Bundestag passiert, das den Fälligkeitstermin für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag neu regelt. Demnach ist das Gesetz seit dem ersten Januar 2006 in Kraft. Seitdem gilt für alle Sozialversicherungsbeiträge der neue Fälligkeitstermin.

Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber
Seit 2006 müssen Sie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Monats an die zuständige Einzugsstelle überwiesen haben.Der neue Fälligkeitstermin gilt auch für die Pauschale, die Sie im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungen an die Bundesknappschaft abführen müssen.

Dieser Fälligkeitstermin gilt 2006
Wie bisher müssen Sie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der sich aus den Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt, an die zuständige Krankenkasse bzw. an die Bundesknappschaft als Einzugsstelle überweisen.Der Fälligkeitstermin für den Einzug der Beiträge soll aber generell auf das Ende des Monats gelegt werden, in dem die Mitarbeiter die Arbeit leisten.Die Beiträge, die im Monat September 2006 erarbeitet werden, sind also auch Ende September 2006 fällig.

Bemessungsgrundlage ist die Arbeitsleistung
Bisher orientiert sich die Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach § 23 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) an der Zahlung des Entgeltanspruchs.Mit dem durch das Beitragsentlastungsgesetz neu gefassten § 23 Abs. 1 S. 2 SGB IV müssen Sie nun aber die voraussichtliche Beitragsschuld nach der erbrachten Arbeitsleistung des Mitarbeiters bestimmen.Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist dann spätestens am drittletzten Bankarbeitstag (die Wochentage von Montag bis Freitag) des Monats fällig, in dem ein Mitarbeiter die Arbeitsleistung erbracht hat.

Belastung verteilen
Damit Ihr Unternehmen durch die doppelte Beitragslast im Januar 2006 nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät, haben Sie die Möglichkeit, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge von Januar auf die nächsten 6 Monate zu verteilen.