Neuen Tätigkeitsschlüssel in die Personaldaten einpflegen

Im Dezember 2011 werden die Tätigkeitsschlüssel in der Lohnabrechnung erneuert. Für Sie bedeutet die Aktualisierung der Tätigkeitsschlüssel zunächst einmal jede Menge Arbeit bei der Umstellung. Dabei ist es gut zu wissen, welche Informationen der Tätigkeitsschlüssel enthält.

Neuer Tätigkeitsschlüssel in der Lohnabrechnung
Ab Dezember 2011 müssen Sie in der Lohnabrechnung zwingend einen neuen Tätigkeitsschlüssel verwenden. Sofern Sie die Umstellung nicht rechtszeitig vornehmen, können Sie keine DEÜV-Meldungen mehr an die Datenannahmestellen der Krankenkassen versenden, da diese als fehlerhaft abgewiesen werden.

Der Umstellungstermin zum 1. Dezember 2011 hängt mit der Umstellung der Kernprüfungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Diese Umstellung erfolgt jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember eines Jahres.

Inhalt des Tätigkeitsschlüssels
Der neue Tätigkeitsschlüssel umfasst nunmehr neun Stellen. Dabei unterliegt der Tätigkeitsschlüssel folgender Systematik:

  • Stellen 1-5: Angaben zur aktuellen Tätigkeit, z. B. Maler, Bürokaufmann
  • Stelle 6: Höchster allgemeinbildender Schulabschluss, z. B. Abitur
  • Stelle 7: Höchster beruflicher Abschluss , z. B. Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
  • Stelle 8: Arbeitnehmerüberlassung, ja oder nein
  • Stelle 9: Vertragsform, z. B. unbefristetes Teilzeitarbeitsverhältnis

Umstellung im Lohnprogramm vornehmen
Sie sollten in Ihrer Lohnsoftware rechtzeitig die Umstellung der Personalstammdaten vornehmen, um einen erhöhten Arbeitsaufwand zum Jahreswechsel zu vermeiden.

Bei Fragen zum neuen Tätigkeitsschlüssel steht Ihnen die Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Hier können Sie insbesondere Informationen zu den einzelnen Tätigkeitsbezeichnungen erfragen und die Einordnung einzelner Personen vornehmen lassen.

Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2011)

Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Tel: 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Fax: 0681 988429-1300

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch eine Umstellungshilfe.

In vielen Lohnprogrammen sind diese Umstellungshilfen ebenfalls integriert, sodass Ihnen Ihre Softwarelösung eine gute Hilfe sein wird.