Neue Hinzuverdienstgrenzen
Der wichtigste Aspekt der Hinzuverdienstgrenzen ist das Alter. Nur Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, können unbeschränkt dazuverdienen (müssen aber ihr zusätzliches Einkommen versteuern). Bei allen anderen Rentenarten ist der Hinzuverdienst beschränkt, z.B. für Bezieher von Altersrenten
- für langjährig Versicherte (§ 36 Sozialgesetzbuch (SGB) VI),
- für Schwerbehinderte (§ 37 SGB VI),
- für Frauen (§ 237a SGB VI).
Hinzuverdienstgrenzen: Wer darf was verdienen
350 € beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze monatlich, die jeder Rentner, egal, wie alt er ist, erreichen kann und darf, ohne dass es Abstriche bei der Rente gibt.
Dieser Betrag wurde auch jetzt im Rahmen der Rentenerhöhung nicht verändert. Die 350 € sind 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB VI).
Geändert haben sich folgende Hinzuverdienstgrenzen
26,27 € im Westen und 23,09 € im Osten beträgt seit dem 1. Juli 2007 der neue Rentenwert (vorher 26,13 € bzw. 22,97 €). Und das hat Auswirkungen auf Bezieher aller oben genannten Renten, sofern diese das 65. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Der Hintergrund: Eine Altersrente kann der bei Ihnen Beschäftigte als Voll- oder Teilrente beziehen. Diese Unterscheidung ist für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen wichtig.
Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Anteil der Altersrente ist (=Vollrente, Teilrentenart), desto mehr darf Ihr Mitarbeiter, der bereits eine Rente bezieht, hinzuverdienen.
- Liegt das Entgelt des bei Ihnen beschäftigten Rentners im Jahr 2007 monatlich bei maximal 350 € (= 1/7 der monatlichen Bezugsgröße), wird weiterhin eine Altersvollrente gewährt.
- Bei einem Entgelt von mehr als 350 € monatlich wird die Altersrente als 2/3-Teilrente, 1/2-Teilrente oder 1/3-Teilrente gezahlt.
- Wird die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschritten, entfällt die Altersgrenze vollständig.
Die Formel für die Hinzuverdienstgrenzen lautet also:
Teilrentenfaktor x Aktueller Rentenwert x Entgeltpunkte vor Rentenbeginn
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Rentenpunkte können Sie dem Rentenbescheid entnehmen. Mindestens 1.5 Punkte werden zu Grunde gelegt.