Sozialabgaben für Mitarbeiter in der Gleitzone 2006 neu berechnen

Befindet sich eine Teilzeitkraft oder Aushilfe mit ihrem Arbeitsentgelt in der Gleitzone, gilt bei den Sozialabgaben eine Besonderheit: Seit dem 01.01.2006 müssen Sie die Sozialabgaben für Mitarbeiter in der Gleitzone neu berechnen.
Mitarbeiter in der Gleitzone
Befindet sich eine Teilzeitkraft oder Aushilfe mit ihrem Arbeitsentgelt in der Gleitzone (Verdienst von 400,01 bis 800,00 €), gilt bei den Sozialabgaben eine Besonderheit:
Während Sie Ihren Anteil vom vollen Lohn berechnen und abführen müssen, gilt für den Arbeitnehmer ein verminderter Satz. Diesen Satz müssen Sie für Mitarbeiter in der Gleitzone seit dem 01.01.2006 neu berechnen.
Formel mit dem Faktor "F"
Die Berechnung des reduzierten Arbeitsentgelts erfolgt nach einer besonderen Formel. Sie enthält den Faktor "F".
Das ist eine Zahl, die sich ergibt, wenn der Wert 25 % durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres geteilt wird, in dem der Entgeltanspruch entstanden ist.
2006 beträgt dieser Faktor 0,5967 (2005: 0,5952). Und mit diesem neuen Faktor müssen Sie nun auch die Abgaben für Mitarbeiter in der Gleitzone neu berechnen.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben dazu wieder eine vereinfachte Formel erstellt.

Formel zur Berechnung der Abgaben:

Beitragspflichtiges (reduziertes) Arbeitsentgelt = 1,4033 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 322,64.
Beispiel mit vereinfachter Formel:
41,9 % Durchschnittssatz bei den Sozialabgaben, Arbeitsentgelt: 500 Euro.
Berechnung des beitragspflichtigen Entgelts: 1,4033 x 500 Euro – 322,64=379,01 Euro.
Daraus ergibt sich also ein beitragspflichtiges Entgelt von 379,01 Euro.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag: 379,01 Euro x 41,9 %=158,83 Euro abzüglich Arbeitgeberanteil (500 Euro x 20,95 %) = 104,75 Euro= Arbeitnehmeranteil: 54,08 Euro.