Mit diesen Sachbezugswerten können Sie künftig rechnen

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich bekannt gegeben und sind für Sie in der Lohnabrechnung eine wichtige Orientierungshilfe zur Berechnung eines geldwerten Vorteils. Dieser dient dann auch als Bemessungsgrundlage für Steuern und Beiträge.

Freie Verpflegung

Stellen Sie als Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine freie Verpflegung bereit, so ist dafür ein geldwerter Vorteil zur Steuerbemessung sowie zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nötig.

Erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise immer ein Frühstück, so verwenden Sie den entsprechenden Wert für die Lohnabrechnung.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat im Abrechnungsmonat an 10 Tagen ein kostenloses Mittagessen im Rahmen der freien Verpflegung erhalten, so berechnen Sie den geldwerten Vorteil dafür anhand der aktuellen Tabellenwerte:

10 Mittagessen x 2,93 € = 29,30 € (geldwerter Vorteil).

Tabelle mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten 2013 für freie Verpflegung in Euro:

Personenkreis

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

Verpflegung

insgesamt

Volljährige Arbeitnehmer

mtl.

48,00

88,00

88,00

224,00

tgl.

1,60

2,93

2,93

7,47

Jugendliche und Auszubildende

mtl.

48,00

88,00

88,00

224,00

tgl.

1,60

2,93

2,93

7,47

Freie Unterkunft

Gewähren Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine freie Unterkunft, so gilt es auch hier, einen geldwerten Vorteil zu versteuern und zu verbeitragen. Nutzen Sie für 2013 die voraussichtlichen Werte aus der Tabelle.

Beispiel:

Sie gewähren einem volljährigen Arbeitnehmer eine freie Unterkunft.

In der Lohnabrechnung berücksichtigen Sie für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 216 € in 2013.

Tabelle mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten 2013 für freie Unterkunft in Euro für volljährige Arbeitnehmer:

Unterkunft belegt mit

Unterkunft allgemein

Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/

Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigten

mtl.

216,00

183,60

tgl.

7,20

6,12

2 Beschäftigten

mtl.

129,60

97,20

tgl.

4,32

3,24

3 Beschäftigten

mtl.

108,00

75,60

tgl.

3,60

2,52

mehr als 3 Beschäftigten

mtl.

86,40

54,00

tgl.

2,88

1,80

Für Jugendliche und Auszubildende:

Unterkunft belegt mit

Unterkunft allgemein

Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/

Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigten

mtl.

183,60

151,20

tgl.

6,12

5,04

2 Beschäftigten

mtl.

97,20

64,80

tgl.

3,24

2,16

3 Beschäftigten

mtl.

75,60

43,20

tgl.

2,52

1,44

mehr als 3 Beschäftigten

mtl.

54,00

21,60

tgl.

1,80

0,72