Minijobs: Überarbeitete Regelungen

Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben nun erstmalig seit 2006 die Geringfügigkeitsrichtlinien komplett überarbeitet. In den neuen Geringfügigkeitsrichtlinien finden sich nun die zahlreichen Anpassungen der letzten Jahre. Sie erhalten hier eine Übersicht der Änderungen und Ergänzungen zu den Minijobs.

Anpassungen bei Minijobs 2010
Die Anpassungen in den neuen Richtlinien sind eigentlich ein alter Hut, aber es lohnt sich trotz allem zu prüfen, ob diese Änderungen bei Ihren Abrechnungen von Minijobs berücksichtigt sind.

Insolvenzgeldumlage auch für Minijobs
Die Arbeitgeber zahlen seit dem 1. Januar 2009 die Insolvenzgeldumlage nicht mehr an die Unfallversicherungsträger, sondern an die Einzugsstellen. Dies bedeutet, das auch für Minijobs Insolvenzgeldumlagebeiträge zu zahlen sind und zwar an die Minijob-Zentrale. Die Insolvenzgeldumlage wird seit 2010 in Höhe von 0,41 % auf das beitragspflichtige Entgelt erhoben. 

Weiter Informationen zur Insolvenzgeldumlage 2010 erhalten auch unter

Minijobs und Unfallversicherungsdaten
Die Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) umfasst jetzt auch Daten zur Unfallversicherung. So sind zum Beispiel die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträger, die Höhe des unfallversicherungspflichtigen Jahresarbeitsentgelts oder die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden an die Einzugsstelle (z.B. Minijob-Zentrale) zu übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

Arbeitgeberpflicht: Prüfen des sozialversicherungsrechtlichen Status des Minijobs
Betriebe, die einen geringfügig Beschäftigten einstellen, sind verpflichtet, die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte dieser Beschäftigung zu klären. Versäumen sie dies vorsätzlich oder grob fahrlässig, müssen sie unter Umständen nachträglich Pflichtbeiträge zahlen. Wird ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, weil er mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, ist jetzt die Minijob-Zentrale zuständig.

Sofortmeldepflicht auch für Minijobs
In bestimmten Branchen wie beispielsweise Baugewerbe oder Gastronomie müssen Sofortmeldungen für die Beschäftigten erstattet werden. Bislang genügte in diesen Branchen die Vorlage eines Sozialversicherungsausweises. 

Weitere Informationen zur Sofortmeldung finden Sie unter

  • Sofortmeldung ist Pflicht

Flexible Arbeitszeitmodelle auch für Minijobs
Geringfügig Beschäftigte profitieren jetzt von flexiblen Arbeitszeitregelungen. Die Arbeitgeber können entsprechende Vereinbarungen treffen.