Minijobs im Haushalt jetzt online anmelden

Privathaushalte können jetzt noch leichter Steuern sparen, wenn Sie die Minijobs für ihren Haushalt online anmelden. Für die Online-Anmeldung ist ab sofort nur noch ein einseitiges Formular direkt am Computer auszufüllen. Um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale.

Die Minijob-Zentrale hat die Anmeldung eines 400-Euro-Minijobbers im Privathaushalt erheblich vereinfacht.

Online-Anmeldung von Minijobs
Privathaushalte können jetzt per Mausklick den sogenannten Haushaltsscheck online ausfüllen und absenden. In dem Formular zur Online-Anmeldung von Minijobs müssen lediglich einige Daten eingegeben werden, wie zum Beispiel die Adressdaten, die Rentenversicherungsnummer des Minijobbers und der Beschäftigungszeitraum.

Nach Absenden des Formulars zur Online-Anmeldung des Minijobs kümmert sich die Minijob-Zentrale um alles Weitere. Insbesondere meldet die Minijob-Zentrale den Minijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherung an, berechnet die Abgaben und bucht sie per Einzugsermächtigung halbjährlich vom Konto des Privathaushalts ab.

Anmeldung von Minijobs ohne Papierkram
Durch die neue Möglichkeit der Online-Anmeldung von Minijobs kann jeder Haushalt ab sofort eine Haushaltshilfe als Minijobber beschäftigen, ohne viel Papierkram ausfüllen zu müssen. Die Online-Anmeldung der Haushaltshilfe funktioniert jetzt unbürokratisch und ist nur mit geringen Mehrkosten verbunden. Durch eine besondere Steuerermäßigung für Minijobs in Privathaushalten kann der Arbeitgeber bei Einstellung einer Haushaltshilfe sogar Steuern sparen.

Minijobs: Kosten für Haushaltshilfen direkt berechnen
Wie hoch die Mehrkosten bei der Einstellung einer Haushaltshilfe als Minijobber tatsächlich sind, kann jeder Privathaushalt auf der Website der Minijob-Zentrale ebenfalls online berechnen.

Hierzu muss mann lediglich den Monatslohn in den Haushaltsscheck-Rechner eingeben um zu erfahren, welche Abgaben für den Minijob im Privathaushalt anfallen: Der Privathaushalt zahlt insgesamt 14,27 Prozent Abgaben vom Lohn. Dafür kann man für den Minijobber im Privathaushalt aber 20 Prozent (maximal 510 Euro jährlich) der gesamten Ausgaben von der Steuer abziehen.

Beispiel: Eine Haushaltshilfe verdient als Minijobber 150 Euro im Monat. Hierfür muss der Privathaushalt als Arbeitgeber 21,41 Euro an Abgaben bezahlen. Demgegenüber kann der Privathaushalt aber für die Haushaltshilfe 34,28 Euro bei der Steuer geltend machen. Somit übersteigt die Steuerersparnis für den Minijobber die mit der Haushaltshilfe verbundenen Kosten.

Minijobs: Absicherung durch Online-Anmeldung einer Haushaltshilfe
Ganz wichtig: Mit der Online-Anmeldung des Minijobbers sichert sich der Privathaushalt ab, falls seine Haushaltshilfe einen Unfall haben sollte. Darüber hinaus vermeidet der Privathaushalt das Risiko einer Geldbuße, da jeder, der eine unangemeldete Hilfe beschäftigt, eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Service der Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale nimmt nicht nur die Online-Anmeldung der Haushaltshilfe entgegen, sondern ist auch deutschlandweit Ansprechpartner für alle Fragen rund um Minijobs – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Hier geht es direkt zur Minijob-Zentrale.