Meldungen zur Sozialversicherung: Unfallversicherungsdaten

Ein weiterer Teil der Serie zu den Meldungen zur Sozialversicherung handelt von den seit 2009 erforderlichen Unfallversicherungsdaten in den Meldungen. Seit Jahresbeginn sind neben den klassischen Meldedaten weitere Angaben zur Unfallversicherung in den Meldungen zu erstatten.

Meldungen: Zusätzliche Angaben zur Unfallversicherung
Durch die Einbeziehung der Unfallversicherung in das maschinelle Melde- und Beitragsverfahren haben Arbeitgeber nun noch zusätzliche Angaben mit den Sozialversicherungsmeldungen zu übermitteln. Diese werden im elektronischen Übermittlungsverfahren in einem eigenen Datenbaustein – DBUV – zusammengefasst und mit den anderen Meldedatenbausteinen übertragen.

Meldungen: Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
Die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, also der Berufsgenossenschaft ist zwingender Bestandteil. Die Entgeltabrechnungsprogramme haben hier oftmals eine Auswahlmöglichkeit geschaffen um diese Betriebsnummer auszuwählen. Sollte Ihre Lohnsoftware dies nicht bereitstellen, so erhalten Sie die Betriebsnummer von ihrer Berufsgenossenschaft.

Meldungen: Mitgliedsnummer des Betriebes bei der Unfallversicherung
Damit die Berufsgenossenschaft die Meldedaten dem Betrieb zuordnen kann, hat jeder Betrieb eine Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft. Diese können Sie aus den Schreiben Ihrer Berufsgenossenschaft entnehmen. Bitte achten Sie bei der Eingabe in Ihrer Lohnsoftware auf die korrekte Eingabe Ihrer Mitliedsnummer, da hier grds. eine programmseitige Prüfung erfolgt.

Meldungen: Gefahrtarifstelle (GTST) bei der Unfallversicherung
Jeder Arbeitnehmer ist durch seinen Tätigkeitsbereich im Unternehmen einer Gefahrentarifsstelle (Gefahrenklasse) zugeordnet. Diese Zuordnung können Sie anhand der Tätigkeitsbeschreibungen der jeweiligen Gefahrentarifstellen der Berufsgenossenschaften entnehmen.

Für die Berücksichtigung der Gefahrentarifstelle in den Meldedaten ist es notwendig, jedem Arbeitnehmer seine Gefahrentarifstelle zuzuordnen. Es kann übrigens auch sein, dass ein Mitarbeiter mehreren Gefahrentarifstellen zugeordnet wird, z.B. bei Arbeitnehmern, welche in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen arbeiten.

Eine Besonderheit bezüglich der Gefahrentarifstellen ist im Öffentlichen Dienst und bei Betrieben in der Landwirtschaft zu beachten. Hier gibt es jeweils nur eine so genannte fiktive Gefahrentarifstelle, die ebenfalls jedem Mitarbeiter zuzuordnen ist.

Meldungen: Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung
Das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Entgelt ist ebenfalls mit zu übermitteln. Dem Grunde nach sind alle sozialversicherungspflichtigen Entgelte auch unfallversicherungspflichtige Entgelte. Allerdings sind zusätzlich noch weitere Entgeltarten, die sozialversicherungsfrei sind, als meldepflichtiges Entgelt zur Unfallversicherung einzustufen. Als Beispiel dienen hier die steuer- und beitragsfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Sofern Sie zu der ein oder anderen Entgeltart Fragen haben, können Sie die zuständige Berufsgenossenschaft um Rat fragen.

In der Unfallversicherung gelten in jeder Berufsgenossenschaft Höchstjahresverdienstgrenzen bzw. Höchstjahresentgeltgrenzen. Diese zeigen an, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt gemeldet werden muss. Liegt ein Arbeitnehmer mit seinem Verdienst oberhalb dieser Grenze, so ist maximal der Wert der Höchstjahresentgeltgrenze zu übermitteln.

Meldungen: Arbeitsstunden an Unfallversicherung melden
In den Entgeltmeldungen für Zeiträume ab dem 1. Januar 2009 müssen die Arbeitgeber für die Träger der Unfallversicherung die geleisteten Arbeitsstunden angeben. Zwingend erforderlich ist diese Angabe für alle Meldungen, die nach dem 31. Dezember 2009 erstattet werden.