Mehr Netto vom Brutto dank Steuervereinfachungsgesetz?

Genau betrachtet bringt die rückwirkend für 2011 angekündigte Steuerermäßigung nicht viel mehr Geld in die Taschen der Bürger. Sie als Arbeitgeber haben aber wieder einmal den Wirrungen des Gesetzgebers auf die Sprünge zu helfen und müssen ab Dezember 2011 einen neuen Lohnsteuerablaufplan verwenden.

Im Steuervereinfachungsgesetz 2011, das Ende September verabschiedet und nun im Bundessteuerblatt verkündet wurde (Bundessteuerblatt 2011; Teil I Seite 864) ist unter anderem eine Änderung der Lohnsteuerberechnung enthalten.

Diese gilt rückwirkend seit 2011. Da das Gesetzgebungsverfahren aber einen sehr langen Weg durch die Gremien nehmen musste, konnte das Gesetz erst nach langem hin und her verabschiedet werden. Um die Steuererleicherterung für die Arbeitnehmer noch im Jahr 2011 wirksam werden zu lassen, bedient sich der Gesetzbgeber eines Tricks. Nun wird nämlich der Lohnsteuerablaufplan, der die Steuerberechnung enthält, für Dezember 2011 angepasst.

In der Lohnabrechnung bedeutet dies für Sie, dass Sie vor der Dezemberabrechnung 2011 unbedingt ein aktuelles Service-Pack Ihrer Lohnsoftware installieren müssen.

Das steckt im Steuervereinfachungsgesetz
Hintergrund der Steuerermäßigung ist die Anhebung des sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro ab dem Jahr 2011. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein Berechnungsfaktor für die Lohnsteuerberechnung, je höher dieser ist, desto geringer ist die Steuerbelastung für den Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer bedeutete diese Steuererleichterung im Dezember 2011 eine Entlastung von ca 20 bis 30 Euro.

Der angepasste Lohnsteuerablaufplan ist zu verwenden für laufenden Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume nach dem 30.11.2011 und vor dem 1.1.2012 – also der Dezember 2011 – gezahlt wird.

Für Einmalzahlungen (Sonstige Bezüge), die im Dezember 2012 ausgezahlt werden, erfolgt eine Jahresbetrachtung, bei der der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro anstatt 920 Euro zu berücksichtigen ist.

Gleiches gilt auch für die Berechnung des Lohnsteuerjahresausgleichs 2011, der im Dezember durchgeführt wird.

Wichtiger Hinweis:
Installieren Sie die Software-Updates für die Dezemberabrechnung.