Lohnsteuerrichtlinien 2011 – Unfallkosten

Mit der Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 2011 geht auch eine Anpassung bei der Übernahme der Unfallkosten durch den Arbeitgeber bei Firmenwagen einher. Ab 2011 ergibt sich hier eine wesentliche Änderung, denn Unfallkosten können nun steuerpflichtiger Arbeitslohn werden.

Unfallkosten bei Firmenwagen ab 2011 neu geregelt
Durch die neuen Lohnsteuerrichtlinien sind unter anderem Arbeitnehmer betroffen, die einen Firmenwagen haben und diesen nach der 1-Prozent-Methode versteuern. Bislang zählten die vom Arbeitgeber übernommenen Unfallkosten, die bei einem Unfall während einer Privatfahrt des Arbeitnehmers entstanden, zu den Gesamtkosten und waren damit durch die pauschale 1 %-Methode abgegolten.

Ab 2011 ist dies nicht mehr der Fall. Denn in den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 zählen diese Unfallkosten nicht mehr zu den Gesamtkosten und müssen daher als geldwerter Vorteil versteuert und verbeitragt werden.

Diese Unfallkosten können vom Arbeitgeber übernommen werden
Unfälle, die nicht der privaten Sphäre zuzuordnen und nicht unter Alkoholeinfluss entstanden sind, können dem Grunde nach auch weiterhin durch den Arbeitgeber übernommen werden, ohne dass es zu geldwerten Vorteilen beim Arbeitnehmer kommt.

Handelt es sich um Fälle höherer Gewalt, ist der Schaden durch einen Dritten verursacht worden oder ereignet sich der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt (bei einer Auswärtstätigkeit oder einer Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte), liegt ebenfalls kein geldwerter Vorteil vor. Dies gilt natürlich nicht, wenn dem Unfall eine Trunkenheitsfahrt zugrunde liegt.

Vereinfachungsregelung für "kleine Unfallkosten"
Bei Unfallkosten, die im Einzelfall und nach Erstattungen von dritter Seite (z. B. Versicherungen) einen Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn sie als Reparaturkosten in die Gesamtkosten einbezogen werden. Diese Vereinfachungsregelung gilt auch bei Anwendung der 1-Prozent-Methode.