Lohnsteuerbescheinigung 2009 versenden

Die Lohnsteuerbescheinigungen 2009 müssen spätestens bis zum 28. Februar 2010 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Neben den Inhalten ist beim Versand der Lohnsteuerbescheinigungen 2009 im Online-Verfahren aber auch zu beachten, dass der Arbeitgeber über eine Authentifizierung zum Versand der Lohnsteuerbescheinigungsdaten verfügt. Denn nur dann ist der elektronische Versand möglich.

Lohnsteuerbescheinigung nur mit Authentifizierung versendbar
Viele Unternehmen wollen in diesen Tagen die Datensätze für die Lohnsteuerbescheinigung 2009 der Arbeitnehmer versenden. Der Versand erfolgt bereits seit einigen Jahren im elektronischen Verfahren (ELSTER-Verfahren).

Für die Lohnsteuerbescheinigung 2009 gilt es jedoch für den Betrieb sich im Vorfeld im ELSTER-Portal registrieren zu lassen. Hier muss der Betrieb ein Zertifikat (Authentifizierung) anfordern, welches er in seinem Lohnabrechnungsprogramm bzw. dem dazugehörigen Übermittlungsprogramm hinterlegt.

Erst nach erfolgreicher Registrierung und Implementierung des Zertifikats in der Software können die Lohnsteuerbescheinigungen 2009 und für die folgenden Jahre versendet werden.

Lohnsteuerbescheinigung: Wo erhalte ich dieses Zertifikat (ELSTER-Authentifizierung)
Ihr elektronisches Zertifikat erhalten Sie über das Elster-Portal, nachdem Sie den Registrierungsvorgang durchlaufen haben.

Registrieren können sich natürliche Personen (persönliches Zertifikat) und Organisationen (Organisationszertifikat). Das Zertifikat dient insbesondere als persönliche Unterschrift für Ihre elektronischen Datensendungen an die Finanzverwaltung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

ELSTER-Authentifizierung und Lohnsoftware
Nachdem Sie sich erfolgreich im ELSTER-Portal registriert haben, erhalten Sie nach einigen Tagen Ihr Zertifikat. Dieses müssen Sie nunmehr noch in Ihrer Lohnsoftware hinterlegen. Wenn dies geschehen ist, können Sie die Lohnsteuerbescheinigungen 2009 versenden.