von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Ab dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben, wenn diese zur Unfallversicherung beitragspflichtiges Entgelt erzielen.
Die neue Personengruppe 190
Da für diese Personen bislang keine Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten waren, ist eine neue Personengruppe eingeführt worden.
Die Meldungen zur Sozialversicherung sind unter Angabe des neuen Personengruppenschlüssels "190“ und der Beitragsgruppe "0000“ zu übermitteln. Für die Meldungen sind die bestehenden Abgabegründe (zum Beispiel "10“ bei einer Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung) zu verwenden.
Weitere Informationen zu den DEÜV-Meldungen finden Sie in dem Beitrag Meldungen zur Sozialversicherung: Elektronisches Verfahren (Teil 1).
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