von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Fraglich ist nun wie mit diesen Personen zum Jahreswechsel 2009/2010 zu verfahren ist. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben beschlossen, dass betroffene Arbeitnehmer erst ab dem 1. Januar 2010 mit dem neuen Personengruppenschlüssel zu melden sind.
In Bestandsfällen ist deshalb eine Anmeldung zur Sozialversicherung mit einem fiktiven Versicherungsbeginn zum 1. Januar 2010 zu übermitteln. Als Grund der Anmeldung ist hierbei Grund "10“ (Beginn der Beschäftigung) zu verwenden. Mit dieser Verfahrensweise wird sichergestellt, dass nachfolgende Meldungen (insbesondere Entgeltmeldungen) in den Lohnsoftwareprogrammen korrekt verarbeitet werden können.
Die Meldungen werden an die zuständige Einzugsstelle übermittelt. Dies bedeutet, dass die an die Krankenkasse zu übermitteln sind, bei der aktuell eine Versicherung besteht bzw. zuletzt eine Versicherung bestanden hat. Bestand keine Versicherung, wählt der zur Meldung verpflichtete Arbeitgeber die Einzugsstelle aus.
Weitere Informationen zu den DEÜV-Meldungen finden Sie in dem Beitrag Meldungen zur Sozialversicherung: Elektronisches Verfahren (Teil 1).
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