Kurzarbeitergeld: Verbesserungen beschlossen

Das Kurzarbeitergeld dient dem Gesetzgeber als ein wirksames Instrument gegen die Krise auf dem Arbeitsmarkt. Neben der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes wurde nunmehr eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit beschlossen.

Kurzarbeitergeld: Dauer von 18 Monaten festegelegt

Das Kurzarbeitergeld kann nun für 18 Monate von Betrieben bezogen werden. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2010 vorliegt.

Kurzarbeitergeld: Volle SV-Erstattung ab siebten Monat

Ferner wurde die Neuregelung des Kurzarbeitergeldes aus dem Jahr 2009 bestätigt. So werden Betriebe nunmehr nach sechs Monaten Kurzarbeit zu 100 Prozent von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Ziel ist es dabei den Unternehmen einen Anreiz zu geben trotz andauernder Auftragsflaute auf Entlassungen zu verzichten.

Voraussetzung für die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist, dass im Unternehmen bereits sechs Monate kurz gearbeitet wurde.

Die Änderungen traten ab 1. Juli 2009 in Kraft und sollen nun bis 31.03.2012 verlängert werden.

Bereits im Jahr 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit für diese Neuregelung neue Antragsformulare bereitgestellt in denen ein neues Feld für die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat integriert ist.

Kurzarbeitergeld: Update der Lohnsoftware erforderlich

Aufgrund der Neuregelungen beim Kurzarbeitergeld ist für die Nutzer einer Lohnsoftware ein Update erforderlich. Ein großer Teil der Softwarefirmen hat die Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld mit einem Update zum Juli 2009 veröffentlicht, welches unter anderem die neuen Beitragssätze zur Krankenversicherung enthält.

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