von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Kurzarbeitergeld ist Nettolohndifferenz
Die Tabelle finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Beispiel Kurzarbeitergeld
Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kinder) arbeitet in einem Betrieb, der kurzarbeitet. Sein Sollentgelt beträgt 2.000 Euro und das Istentgelt 1.00 Euro im Abrechnungszeitraum.
Kurzarbeitergeld: Ermittlung der Nettolohndifferenz
Sollentgelt: 2.000 Euro pauschaliertes Nettoentgelt: 787,81 Euro
Istentgelt: 1.000 Euro pauschaliertes Nettoentgelt: 466,25 Euro
Nettoentgelt-Differenz = KUG = 321,56 Euro
Der Arbeitnehmer erhält somit im Abrechnungszeitraum 321,56 Euro Kurzarbeitergeld. Dieses zahlt der Arbeitgeber im Auftrag der Arbeitsagentur aus.
Im vierten Teil der Serie Kurzarbeitergeld in der Lohnabrechnung lesen Sie wie der Betrieb das Kurzarbeitergeld erstattet bekommt.
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