Jahresmeldungen 2010

Die Entgeltdaten Ihrer Arbeitnehmer müssen Sie mindestens einmal jährlich an die Einzugsstellen übermitteln. Die Entgeltdaten werden später für die Rentenermittlung der Arbeitnehmer verwendet. Diese Jahresmeldungen sind bis spätestens 15. April zu senden.

Jahresmeldungen

Für Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind, haben Sie eine Jahresmeldung zu erstellen. Diese weisen in der Regel als Meldezeitraum das komplette Jahr 2010 aus. Es sei denn, dass der Arbeitnehmer erst im laufenden Jahr 2010 die Beschäftigung aufgenommen hat oder im vergangenen Jahr Unterbrechungszeiträume hatte. In diesen Fällen muss ein kürzerer Meldezeitraum ausgewiesen werden.

Für den ausgewiesenen Meldezeitraum ist das erzielte beitragspflichtige Entgelt ebenfalls in der Jahresmeldung zu bescheinigen. Denn aus diesem errechnet sich später unter anderem die Rente des Arbeitnehmers. Ferner sind in den Entgeltmeldungen Angaben zur Unfallversicherung zu melden. Hier sind neben der Berufsgenossenschaft und der Gefahrentarifstelle des Arbeitnehmers auch das zur Unfallversicherung pflichtige Entgelt und die Arbeitsstunden zu erstatten.

In der Lohnabrechnung werden die Jahresmeldungen (Abgabegrund 50) von der Lohnsoftware automatisch mit der Januarabrechnung erzeugt und zum Versand bereitgestellt. Sie müssen den Versand in der Regel lediglich anstoßen. Sofern Sie nicht mit einer Lohnsoftware die DEÜV-Meldungen übermitteln, können Sie die DEÜV-Meldungen kostenfrei über sv.net an die Datenannahmestellen der Einzugsstellen übermitteln. Allerdings ist dies oft relativ aufwändig, sodass es sich oft lohnt, die Daten aus dem Lohnprogramm zu übermitteln, auch wenn dies einen kleinen Aufpreis verlangt.

Übrigens: Sollten Sie für Ihre Arbeitnehmer im ersten Quartal 2011 noch eine Einmalzahlung auszahlen, so kann es zu einer Stornierung der bisherigen Jahresmeldung und Erstellung einer neuen Jahresmeldung kommen, wenn die „Märzklausel“ angewendet werden muss.

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