von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
In diesen Fällen müssen Sie eine Monatsmeldung erstatten
Seit Jahresbeginn 2012 sollten Sie als Lohnabrechner die GKV-Monatsmeldungen (Abgabegrund 58) an die Datenannahmestellen der Krankenkassen versenden. Als Antwort auf diese Monatsmeldungen sollten Sie in bestimmten Fällen eigentlich eine Rückmeldung der Krankenkassen erhalten. Da dieses aber in vielen Fällen zu einem unnötigen Aufwand führt – und die Datenqualität der Rückmeldungen teilweise sehr schlecht ist, hat nun der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger in einem Besprechungsergebnis (Besprechung am 14.3./15.3.2012) beschlossen, dass bei den im Gesetz genannten Meldeanlässen
eine GKV-Monatsmeldung im Jahr 2012 nicht abzugeben ist. Es besteht aber für Sie die Pflicht zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung auch im Jahr 2012, wenn eine versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigung vorliegt.
In der Praxis ergeben sich für Sie somit dem Grunde nach folgende Fallkonstellationen, die Sie mit der GKV-Monatsmeldung erstatten müssen:
Anstatt eines großen Meldedialogs zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen ist für das Jahr 2012 nur eine kleine Lösung vorgesehen. Die Krankenkassen melden laut dem Spitzenverband in folgenden Fällen Daten zurück:
Sofern Sie bislang keine Rückmeldungen der Krankenkassen auf Ihre Monatsmeldung von den mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern erhalten haben, sollten Sie ggf. bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, damit Sie den aktuellen Datenstand kennen.

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Mein Name ist Marc Wehrstedt. Als Experte für Lohn & Gehalt möchte ich Sie auf dieser Seite herzlich willkommen heißen.